Gremienmitwirkung
Verwaltungsausschüsse der Arbeitsagenturen
Die VhU organisiert auf Arbeitgeberseite in enger Abstimmung mit befreundeten Wirtschaftsorganisationen die Besetzung der Verwaltungsausschüsse bei den hessischen Agenturen für Arbeit. Die Verwaltungsausschüsse haben dort überwiegend aufsichtsratsähnliche Funktionen und überwachen dort u.a. den operativen Einsatz der arbeitsmarktlichen Instrumente durch die Arbeitsagentur. Sie gestalten aber an manchen Stellen auch unmittelbar mit, wie z. B. bei den Zielvereinbarungen der Arbeitsagentur mit der Reginaldirektion oder bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Sonderprogrammen. Ziel ist eine möglichst effiziente, wirtschaftliche Arbeitsmarktpolitik vor Ort – als Beitrag für eine bundesweit wirksame und effiziente Arbeitsmarktpolitik.
Information der Arbeitgeber-Selbstverwalter
Die VhU organisiert regelmäßig Erfahrungsaustausche der Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsausschüssen der hessischen Arbeitsagenturen. Hier wird informiert, Kritik geübt und werden Konzepte und Projekte besprochen.
Beiräte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Auch im Bereich der Langzeitarbeitslosen (SGB II) wirkt die VhU im Schulterschluss mit befreundeten Wirtschaftsorganisationen bei der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik mit. In den Regionen sind Beiräte eingerichtet, in denen über das operative Geschäft der Jobcenter, auch der kommunalen, informiert wird. Hier wirkt die VhU konstruktiv, aber auch kritisch mit, wenn es beispielsweise darum geht, sogenannte 1-Euro-Jobs zu vermeiden, soweit diese wettbewerbsverzerrend wirken und andernorts Arbeitsplätze zerstören.
Selbstverwaltung
In allen Sozialversicherungen wirken die
Sozialpartner in den sog. Selbstverwaltungsgremien (Vorstand,
Vertreterversammlung, Verwaltungsausschuss, Verwaltungsrat) mit bei
wichtigen Organisations- und Geschäftsentscheidungen und bei der
Überwachung der Verwaltung. Die VhU wirkt dort durch
Arbeitgebervertreter aus den Mitgliedsfirmen der angeschlossenen
Verbände sowie durch Verbandsvertreter mit. Dort gestaltet sie wichtige
Themen des jeweiligen Versicherungsträgers mit, überwacht die operativ
tätigen Organe und leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, die
gesetzlichen Lohnzusatzkosten der Betriebe (dazu gehören vor allem die
Sozialversicherungsbeiträge!) in Schach zu halten. Außerdem organisiert
sie die alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahlen bei der AOK Hessen und
der Deutschen Rentenversicherung Hessen.
Arbeitslosenversicherung
Die
VhU organisiert in den Verwaltungsausschüssen der 13 hessischen
Arbeitsagenturen die Besetzung mit Arbeitgebervertretern aus den
Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsunternehmen. Sie gestaltet auf
diese Weise die regionale Arbeitsmarktpolitik mit und führt für diesen
Personenkreis regelmäßige Erfahrungsaustausche durch. Darüber hinaus
wirkt die VhU über Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten
Branchen im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit.
Kranken- und Pflegeversicherung
Über
Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten Branchen wirkt die
VhU im Verwaltungsrat von wichtigen Kranken- und Pflegeversicherungen
mit. In Hessen gilt dies für die AOK Hessen, für einige
Betriebskrankenkassen, für die Innungskrankenkasse IKK Classic sowie die
Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.
Rentenversicherung
Über
Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten Branchen wirkt die
VhU in den Organen (Vorstand, Vertreterversammlung) der Deutschen
Rentenversicherung Hessen und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.
Unfallversicherung /Arbeitsschutz
Über
Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten Branchen wirkt die
VhU in den Organen (Vorstand, Vertreterversammlung) verschiedener
Berufsgenossenschaften (als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung)
mit, die nach Branchen organisiert sind, z.B. der Berufsgenossnschaft
Holz und Metall . Branchenübergreifend wirkt die VhU im Beirat für
Arbeitsschutz mit, einem die Ministeriumsspitze beratenden Gremium beim
Hessischen Sozialministerium.
Richterbenennung
Ehrenamtliche Richter an Sozialgerichten
Arbeitgeber
und Arbeitnehmer wirken bei der Rechtsprechung in der
Sozialgerichtsbarkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den
hessischen Sozialgerichten (SG) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda,
Gießen, Kassel, Marburg sowie in Wiesbaden, dem Hessischen
Landessozialgericht in Darmstadt und dem Bundessozialgericht in Kassel
mit.
Die Rechtsfindung liegt also nicht allein in den Händen der
Berufsrichter. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen das
Arbeitsleben aus eigener Erfahrung, was für die Beurteilung eines Falles
hilfreich sein. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die
betriebliche Praxis bei der Entscheidungsfindung, d. h. bei Auslegung
und Anwendung der einschlägigen Vorschriften kann Berücksichtigung
findet. Umgekehrt können Arbeitgeber mit ihrer Tätigkeit als
ehrenamtliche Richter sozialrechtliche Kenntnisse vertiefen, die ihnen
in ihrem Unternehmen hilfreich sein können. Die ehrenamtlichen Richter
sind keine "Richter zweiter Klasse". Sie haben dieselben Rechte und
Pflichten wie die Berufsrichter. Sie sind ebenfalls unabhängig und frei
von Weisungen. Bei der Abstimmung unter den Richtern haben sie das
gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter.
Ehrenamtliche Richter
an den hessischen Sozialgerichten und am Landessozialgericht werden für
die Dauer von fünf Jahren vom Hessischen Ministerium der Justiz berufen.
Danach können sie erneut berufen werden. Die Berufung erfolgt aufgrund
von Vorschlagslisten, die die VhU mit ihrer Landesgeschäftsstelle (SG
Frankfurt am Main, SG Fulda, SG Kassel, SG Marburg, SG Wiesbaden sowie
Landessozialgericht) sowie mit ihren Geschäftsstellen
Darmstadt/Südhessen (SG Darmstadt) sowie Wetzlar (SG Gießen) erstellen.
Die VhU schlägt ferner der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) hessische Ehrenrichter für das
Bundessozialgericht vor, die die BDA ihrerseits dann in ihre
Vorschlagsliste für das Bundesjustizministerium aufnimmt.
Einstellung von Berufsrichtern
Die
VhU wirkt auch in der Vorphase der Ernennung von Berufsrichtern für die
Sozialgerichtsbarkeit mit (Ausschuss nach § 11 Sozialgerichtsgesetz).
Dort hat sie die Möglichkeit, Bedenken oder Kritik vorzubringen und auch
sonst Probleme aus dem Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber dem
unmittelbar zuständigen Hessischen Justizministerium anzusprechen.