Gremienmitwirkung

 

Verwaltungsausschüsse der Arbeitsagenturen

Die VhU organisiert auf Arbeitgeberseite in enger Abstimmung mit befreundeten Wirtschaftsorganisationen die Besetzung der Verwaltungsausschüsse bei den hessischen Agenturen für Arbeit. Die Verwaltungsausschüsse haben dort überwiegend aufsichtsratsähnliche Funktionen und überwachen dort u.a. den operativen Einsatz der arbeitsmarktlichen Instrumente durch die Arbeitsagentur. Sie gestalten aber an manchen Stellen auch unmittelbar mit, wie z. B. bei den Zielvereinbarungen der Arbeitsagentur mit der Reginaldirektion oder bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Sonderprogrammen. Ziel ist eine möglichst effiziente, wirtschaftliche Arbeitsmarktpolitik vor Ort – als Beitrag für eine bundesweit wirksame und effiziente Arbeitsmarktpolitik.

Information der Arbeitgeber-Selbstverwalter

Die VhU organisiert regelmäßig Erfahrungsaustausche der Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsausschüssen der hessischen Arbeitsagenturen. Hier wird informiert, Kritik geübt und werden Konzepte und Projekte besprochen.

Beiräte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Auch im Bereich der Langzeitarbeitslosen (SGB II) wirkt die VhU im Schulterschluss mit befreundeten Wirtschaftsorganisationen bei der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik mit. In den Regionen sind Beiräte eingerichtet, in denen über das operative Geschäft der Jobcenter, auch der kommunalen, informiert wird. Hier wirkt die VhU konstruktiv, aber auch kritisch mit, wenn es beispielsweise darum geht, sogenannte 1-Euro-Jobs zu vermeiden, soweit diese wettbewerbsverzerrend wirken und andernorts Arbeitsplätze zerstören. 


Selbstverwaltung

 
In allen Sozialversicherungen wirken die Sozialpartner in den sog. Selbstverwaltungsgremien (Vorstand, Vertreterversammlung, Verwaltungsausschuss, Verwaltungsrat) mit bei wichtigen Organisations- und Geschäftsentscheidungen und bei der Überwachung der Verwaltung. Die VhU wirkt dort durch Arbeitgebervertreter aus den Mitgliedsfirmen der angeschlossenen Verbände sowie durch Verbandsvertreter mit. Dort gestaltet sie wichtige Themen des jeweiligen Versicherungsträgers mit, überwacht die operativ tätigen Organe und leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, die gesetzlichen Lohnzusatzkosten der Betriebe (dazu gehören vor allem die Sozialversicherungsbeiträge!) in Schach zu halten. Außerdem organisiert sie die alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahlen bei der AOK Hessen und der Deutschen Rentenversicherung Hessen.

Arbeitslosenversicherung

Die VhU organisiert in den Verwaltungsausschüssen der 13 hessischen Arbeitsagenturen die Besetzung mit Arbeitgebervertretern aus den Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsunternehmen. Sie gestaltet auf diese Weise die regionale Arbeitsmarktpolitik mit und führt für diesen Personenkreis regelmäßige Erfahrungsaustausche durch. Darüber hinaus wirkt die VhU über Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten Branchen im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit.

Kranken- und Pflegeversicherung

Über Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten Branchen wirkt die VhU im Verwaltungsrat von wichtigen Kranken- und Pflegeversicherungen mit. In Hessen gilt dies für die AOK Hessen, für einige Betriebskrankenkassen, für die Innungskrankenkasse IKK Classic sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.

Rentenversicherung

Über Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten Branchen wirkt die VhU in den Organen (Vorstand, Vertreterversammlung) der Deutschen Rentenversicherung Hessen und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.

Unfallversicherung /Arbeitsschutz

Über Arbeitgebervertreter aus den bei ihr organisierten Branchen wirkt die VhU in den Organen (Vorstand, Vertreterversammlung) verschiedener Berufsgenossenschaften (als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) mit, die nach Branchen organisiert sind, z.B. der Berufsgenossnschaft Holz und Metall . Branchenübergreifend wirkt die VhU im Beirat für Arbeitsschutz mit, einem die Ministeriumsspitze beratenden Gremium beim Hessischen Sozialministerium.


Richterbenennung

 

Ehrenamtliche Richter an Sozialgerichten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirken bei der Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den hessischen Sozialgerichten (SG) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg sowie in Wiesbaden, dem Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt und dem Bundessozialgericht in Kassel mit.

Die Rechtsfindung liegt also nicht allein in den Händen der Berufsrichter. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen das Arbeitsleben aus eigener Erfahrung, was für die Beurteilung eines Falles hilfreich sein. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die betriebliche Praxis bei der Entscheidungsfindung, d. h. bei Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften kann Berücksichtigung findet. Umgekehrt können Arbeitgeber mit ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richter sozialrechtliche Kenntnisse vertiefen, die ihnen in ihrem Unternehmen hilfreich sein können. Die ehrenamtlichen Richter sind keine "Richter zweiter Klasse". Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter. Sie sind ebenfalls unabhängig und frei von Weisungen. Bei der Abstimmung unter den Richtern haben sie das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter.

Ehrenamtliche Richter an den hessischen Sozialgerichten und am Landessozialgericht werden für die Dauer von fünf Jahren vom Hessischen Ministerium der Justiz berufen. Danach können sie erneut berufen werden. Die Berufung erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die die VhU mit ihrer Landesgeschäftsstelle (SG Frankfurt am Main, SG Fulda, SG Kassel, SG Marburg, SG Wiesbaden sowie Landessozialgericht) sowie mit ihren Geschäftsstellen Darmstadt/Südhessen (SG Darmstadt) sowie Wetzlar (SG Gießen) erstellen. Die VhU schlägt ferner der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hessische Ehrenrichter für das Bundessozialgericht vor, die die BDA ihrerseits dann in ihre Vorschlagsliste für das Bundesjustizministerium aufnimmt.

Einstellung von Berufsrichtern

Die VhU wirkt auch in der Vorphase der Ernennung von Berufsrichtern für die Sozialgerichtsbarkeit mit (Ausschuss nach § 11 Sozialgerichtsgesetz). Dort hat sie die Möglichkeit, Bedenken oder Kritik vorzubringen und auch sonst Probleme aus dem Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber dem unmittelbar zuständigen Hessischen Justizministerium anzusprechen.