Arbeitsrecht
Hilfestellung bei der Anwendung von 2.200 Gesetzen und 46.800 Verordnungen
Die arbeits- und sozialrechtliche Betreuung der Mitgliedsverbände durch Information, Schulung und Beratung stellt einen wesentlichen Teil der Aufgaben der VhU dar. Denn die Mitgliedsverbände der VhU-Verbände müssen im Rahmen der täglichen Arbeit für ihre Mitgliedsunternehmen knapp 2.200 Gesetze und 46.800 Verordnungen beachten.
Mitglieder werden informiert und aktiv unterstützt
Nicht nur der nationale Gesetzgeber, auch die Institutionen der europäischen Union beeinflussen in zunehmendem Maße das deutsche Arbeitsrecht. Die VhU informiert ihre Mitgliedsverbände über die Entwicklung neuer Rechtsnormen und unterstützt sie bei der Rechtsanwendung vor den Gerichten.
Aktive Beteiligung beim Erlass neuer Gesetze
Nicht nur bestehende Gesetze und Verordnungen bilden einen Arbeitsschwerpunkt der VhU. Zugunsten unserer Mitgliedsverbände schalten wir uns auf nationaler wie internationaler Ebene aktiv in den Erlass neuer Gesetze und Verordnungen ein. Zielsetzung ist die Verhinderung immer neuer – die Arbeit der von uns vertretenen Unternehmen belastender – Gesetze und Verordnungen zu verhindern. Gelingt dies nicht, versucht die VhU deren Inhalt zumindest insoweit zu beeinflussen, dass den Entwürfen die wichtigsten „Giftpfeile“ gezogen werden