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Für die Arbeitsgerichtsbarkeit beeinflusst die VhU die Besetzung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Richterstellen. Über die Mitgliedsverbände sucht die VhU kompetente Unternehmensvertreter, die sich aktiv innerhalb der Gerichtsbarkeit einbringen. Nur so gelingt es für unsere Mitgliedsverbände positive Entscheidungen zu erzielen. Deshalb schlagen wir dem zuständigen Justizministerium durch Vermittlung und Benennung aus den Reihen unserer Mitgliedsverbände geeignete Führungskräfte zur Ernennung zum Arbeitgeberbeisitzer beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht vor. Gleiches gilt über die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände für die 3. Instanz, das Bundesarbeitsgericht.