Richterbenennung: Haupt- und Ehrenamt

  

Wir bringen Unternehmer in die Gerichtsbarkeit 

Für die Arbeitsgerichtsbarkeit beeinflusst die VhU die Besetzung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Richterstellen. Über die Mitgliedsverbände sucht die VhU kompetente Unternehmensvertreter, die sich aktiv innerhalb der Gerichtsbarkeit einbringen. Nur so gelingt es für unsere Mitgliedsverbände positive Entscheidungen zu erzielen. Deshalb schlagen wir dem zuständigen Justizministerium durch Vermittlung und Benennung aus den Reihen unserer Mitgliedsverbände geeignete Führungskräfte zur Ernennung zum Arbeitgeberbeisitzer beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht vor. Gleiches gilt über die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände für die 3. Instanz, das Bundesarbeitsgericht.


Wir nehmen Einfluss auf die Einstellung von Richtern

Um zu gewährleisten, dass hauptamtliche Richter nicht einseitig urteilen, hat die VhU nach § 18 Arbeitsgerichtsgesetz die Möglichkeit, zu jeder Einstellung eines hauptamtlichen Richters in Hessen unsere Stellungnahme abzugeben. Gleiches gilt für die Berufung eines Richters auf Probe zu einem Richter auf Lebenszeit.