Hochschulreform
VhU begrüßt Weiterentwicklung und Deregulierung des hessischen Hochschulrechts
Die VhU begrüßt die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) und des Gesetzes über die Modelluniversität Darmstadt (TUD-G). Besonders hervorzuheben sind die weitere Stärkung der Lenkungs- und Entscheidungsrechte der Hochschulleitungen, die Erweiterung autonomer Spielräume für alle Hochschulen sowie klare Regelungen für die Evaluierung und das Berichtswesen.
In diesen Punkten hält die VhU das Gesetz für beispielhaft im Vergleich der 16 Bundesländer. Dies gilt insbesondere für das schrittweise Bemühen, die Finanzierung der Hochschulen im Grundbedarf zu gewährleisten, aber darüber hinaus so weit wie möglich an Zielvereinbarungen und Leistungsindikaktoren zu koppeln. Besonders positiv wertet die VhU die im Bundesvergleich einzigartige Aufwertung des Technologietransfers Hochschule-Wirtschaft auf die Ebene einer verpflichtenden Grundaufgabe aller Hochschulen.
Kritisch sieht die VhU dagegen die unveränderten Regelungen im Hochschulgesetz zur Lehrerausbildung an hessischen Universitäten. Hier bedarf es grundlegender Veränderungen, die Lehramtsstudenten besser auf die berufliche Praxis in den Schulen vorbereiten. Die VhU fordert daher eine zentrale und steuernde Pädagogische Universität, die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen auch für das Lehramt sowie eine Ersetzung des Referendariats durch ein schulpraktisches Einarbeitungsjahr.