Deregulierung
VhU-Forderungen: Deregulierung statt Überregulierung, klare Kompetenzen statt Richtliniennotfall
Der Einfluss Brüssels auf die nationale Gesetzgebung ist hoch: Allein in der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages waren etwa 40 Prozent der Gesetze des innenpolitischen Ressorts ganz oder zum Teil auf einen Impuls der Europäischen Union zurückzuführen. Im Ressort „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ waren es gut 80 Prozent aller Gesetze, bei „Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz“ mehr als 70 Prozent und im „Justizressort“ waren es zuletzt 45 Prozent.
In diesen Zahlen spiegelt sich die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten wider. So nimmt die EU auch zunehmend Einfluss auf die nationale Gesetzgebung in Bereichen, in denen die Kompetenzen in erster Linie bei den Nationalstaaten liegen, wie in der Sozial- und Beschäftigungspolitik. Ein Beispiel ist die sogenannte Arbeitszeitrichtlinie, in der u. a. Vorschriften über die wöchentliche Höchstarbeitszeit enthalten sind.
Die Neigung der EU-Kommission, durch sozialpolitische Richtlinien insbesondere die Unternehmen zu belasten, hat sich in den letzten Jahren weiter verstärkt. Zwar hat die EU beschlossen, ihre wirtschafts- und sozialpolitische Agenda - die sogenannte Lissabon-Strategie - auf Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum auszurichten. Die Bewertung zeigt allerdings, dass diese vermeintlich eindeutige Aufgabe anders interpretiert wird. Die Arbeit des EU-Kommissars Vladimir Spidla und somit auch die neue sozialpolitische Agenda sind geprägt von der zu kritisierenden Position durch soziale Wohltaten zu Beschäftigung zu kommen.
Die inzwischen mehr als 230 sozialpolitischen Rechtsakte führen nach Auffassung der VhU zu einer Überregulierung, die im Gegensatz zu dem verabschiedeten Synthesebericht der Kommission zu Lissabon steht und die darüber hinaus die Autonomie der Sozialpartner im Rahmen des Sozialen Dialogs schwächt.