Europäischer Betriebsrat (EBR)

 

Neue Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR-Richtlinie)


Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben bis zum 5. Juni 2011 Zeit, die neue Richtlinie über europäische Betriebsräte in nationales Recht umzusetzen. Dazu hat die EU-Kommission auch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Mitgliedsstaaten eingesetzt, zu der die europäischen Sozialpartner in unregelmäßigen Abständen eingeladen werden.

Business Europe und Europäischer Gewerkschaftsbund diskutieren dazu u. a. folgende Fragen:
  • Informationspflicht der Unternehmen gegenüber den europäischen Sozialpartnern bei Gründung von europäischen Betriebsräten
  • Bestandsschutz für bestehende EBR-Vereinbarungen bei wesentlicher Umstrukturierung des Unternehmens
  • Neuverhandlungen über den europäischen Betriebsrat, wenn ein schriftlicher Antrag von 100 Arbeitnehmern oder ihren Vertretern aus mindestens 2 Unternehmen oder aus Unternehmen in mindestens 2 Mitgliedsstaaten vorliegt.
Die VhU unterstützt diesen Diskussionsprozess und stellt fest, dass es im Ergebnis keinen Automatismus für Neuwahlen geben darf, unabhängig vom Willen der Vertragspartner.