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REACH


Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Automatisation of Chemicals) ist das größte umweltpolitische Gesetzesvorhaben, das die Europäische Union (EU) in den letzten 20 Jahren auf den Weg gebracht hat. Die REACH-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht. Am 29.5.2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 136 eine korrigierte Fassung der REACH-Verordnung veröffentlicht, in der bisher festgestellte inhaltliche und Übersetzungsfehler bereinigt wurden. Die REACH-Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten.

Sie regelt die Registrierung, Überprüfung und Zulassung von Stoffen in Erzeugnissen oder Zubereitungen (z.B. Kühlschmierstoffe, Klebstoffe, Pasten etc.) ab einer Menge von einer Tonne jährlich pro Hersteller. Neben den klassischen Herstellern sind von der REACH-Verordnung aber auch die Verwender von Stoffen, die sogenannten Downstream User (nachgeschaltete Anwender) sowie Importeure betroffen.

REACH soll den angeblichen Mangel an Daten über die Eigenschaften nahezu aller Stoffe und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit einem Schlag beenden. Es soll ein riesiger Datenpool für die zu registrierenden Stoffe (Erwartung: ca. 30.000) und ihre Anwendungen geschaffen werden, der es der Politik ermöglicht zu entscheiden, welche Stoffe wir in Zukunft noch in welchen Anwendungen einsetzen können. Man erhofft sich dadurch u. a., Erkrankungen reduzieren zu können und Schäden in der Umwelt zu vermeiden.

Am 01.06. 2008 begann die bis zum 01.12.2008 dauernde Frist zur Vorregistrierung aller Stoffe, die unter die REACH-Verordnung fallen. Dies hat zur Folge, dass Stoffe, die bis zum 01.12.2008 nicht vorregistriert oder registriert werden, rückwirkend ab dem 01.06.2008 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen Lagerbestände, die vor dem 01.06.2008 erworben wurden, dürfen auch ohne dass der Stoff vorregistriert oder registriert wird, weiter verwendet werden. Erwirbt man einen nicht vorregistrierten und auch nicht registrierten Stoff nach dem 01.Juni 2008, so ist dessen Verwendung nicht im Einklang mit der REACH-Verordnung.

Nur bei einer Vorregistrierung des Stoffes können Hersteller, Importeuere und nachgeschaltete Verwender die Übergangsfristen der REACH-Verordnung nutzen:

01.06.2008 – 30.11.2010
Stoffe > 1.000 t 
Stoffe > 100 t N: R 50 – R 53
Stoffe > 1 t CMR

Bis 01.06.2013
Stoffe100 t – 1.000 t  

Bis 01.06.2018
Stoffe
10 t – 100 t      
Stoffe
1 t – 10 t

Angesichts der umfassenden Pflichten, die aus REACH für nahezu alle Unternehmen resultieren, empfiehlt die VhU eine umgehende und intensive Vorbereitung. Hierbei gibt Ihnen der BDI-REACH-Helpdesk eine sehr wertvolle Unterstützung. Der Helpdesk wird laufend aktualisiert, um in der Praxis gewonnene Erfahrungen umgehend nutzbar zu machen. Der BDI haftet nicht für die Richtigkeit des Inhalts der bereit gestellten BDI-Hilfestellungen oder der unter den aufgeführten Links gegebenen Informationen. Absicht des BDI ist es vielmehr, zu diesem wichtigen Thema eine Plattform für den Informationsaustausch zu bieten.

Zur weitergehenden Unterstützung der Unternehmen kooperiert die VhU und HessenMetall eng mit dem REACH- Kompetenzzentrum, einem gemeinsamen Projekt der Schwesterverbände in Bayern vbw, BayME und VBM.