Richtlinien zur Arbeitsmigration
VhU begrüßt EU-Pläne zur Förderung der Arbeitsmigration
Der internationale Wettbewerb um Fachkräfte wird sich in Folge des demografischen Wandels verschärfen. In Deutschland fehlen bereits heute über 60.000 Fachkräfte in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Die EU-Kommission verfolgt deshalb mit ihren Richtlinien zur Arbeitsmigration zu Recht das Ziel, die EU als Arbeitsstandort attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen.
Die VhU sieht in diesen Plänen der EU-Innenkommissarin Malmström ein richtiges Signal für global agierende Unternehmen. Für diese ist es essentiell, Mitarbeiter mit Schlüsselqualifikationen aus Drittstaaten schnell und unbürokratisch in ihre europäischen Unternehmenszweige versetzen zu können. Ebenso wie bei der Bluecard-Richtlinie kommt es entscheidend darauf an, dass durch die EU-Richtlinien auf keinen Fall die notwendigen Handlungsspielräume für eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung auf nationaler Ebene eingeschränkt werden.
Deutschland braucht auf nationaler Ebene eine konsistente Zuwanderungspolitik, die unseren gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Bedarfen dient und dabei den ausländischen Fach- und Führungskräften auch Lebensperspektiven für sich und ihre Familien bietet. Eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung nach transparenten und klaren Kriterien wie Qualifikation, Ausbildung und Sprachkenntnissen ermöglicht es, gezielt und schnell auf Fachkräfteengpässe zu reagieren und damit diejenigen Menschen ins Land zu holen, die hier dringend benötigt werden.