Wer ein Studium beginnt, sollte es im Idealfall auch beenden. Bund und Länder haben mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ über die kommende Legislaturperiode hinaus den Grundstein für eine Qualitätsoffensive in Studium und Lehre als wesentliches Puzzlestück für einen erfolgreichen Studienabschluss gelegt. Seit 2016 hat sich mit der Studienverlaufsstatistik die Datenlage für Studienwechsler verbessert. Mit dem abgeschlossenen Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung“ wurde auch die Durchlässigkeit an den Hochschulen projektorientiert gefördert. Auch die künftige Bundesregierung muss die Themen weiter vorantreiben, denn Studienerfolg und Durchlässigkeit können nicht befristet sein. Die Verlaufsstatistik ist beispielsweise um weitere Kriterien zu erweitern, wie Abbrüche und berufliche Vorerfahrungen, um daraus Rückschlüsse für weitere Unterstützungen zu ziehen.
Noch immer ist die Anrechnung von formell und informell erworbenen Kompetenzen und Leistungsnachweisen ein Thema. Ein innerdeutscher Hochschulwechsel und die entsprechende Anrechnung von Studienleistungen sind selbst in derselben Stadt nicht zwangsläufig geregelt. Natürlich sind hier in erster Linie die Hochschulen in ihrer Autonomie gefragt und klar ist, dass in dem Bereich viel Bewegung und Flexibilität ist und Anrechnung und Anerkennung immer der Heterogenität der Studiengänge Rechnung tragen müssen. Dennoch braucht es mehr Transparenz und einheitliche Standards bei der Anerkennung, die zu entwickeln und zu gewährleisten die kommende Bundesregierung fördern muss. Das muss auch informell und formell erworbene (Berufs-)Kompetenzen oder Selbstlerneinheiten etwa über MOOCs einschließen.
Die finanziellen Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu erhöhen ist ein Ziel, dass sich viele Parteien ans Revers heften. Gemessen am BIP werden als Zielwerte um die 3,5 Prozent für F&E-Ausgaben genannt. Dieser Zielwert muss in der kommenden Legislaturperiode mindestens erreicht werden, besser noch: auf 3,8 Prozent gesteigert werden. Auch die steuerliche Forschungsförderung sollte die künftige Bundesregierung ausweiten und die angesichts der Pandemie bis 2026 befristet ausgeweitete Bemessungsgrundlage für Aufwendung in Höhe von 4 Millionen Euro entfristen. Für Neugründungen und StartUps sollte der Bund ebenfalls eine Förderung erleichtern und steuerliche Vorteile schaffen.
Der Bund fördert Technologie- und Wissenstransfer bereits auf vielfältige Weise: Unmittelbar zum Beispiel über die Förderberatung des Bundes oder den Pakt für Forschung und Innovation; mittelbar etwa über das Programm Innovative Hochschulen oder die Kompetenzzentren Mittelstand 4.0. Die künftige Bundesregierung muss dieses Engagement fortsetzen, dabei die Transparenz der Förderungen und Programme erhöhen und die Bürokratie bei Unternehmenskooperationen gerade mit Blick auf KMU minimieren.