Mehr Investitionen und Innovationen am Heimatstandort

Erwartungen der hessischen Wirtschaft an die Politik nach der Bundestagswahl 2021

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Digitalisierung

15 Das digitale Zeitalter marktwirtschaftlich gestalten

15.1 Breitbandinfrastruktur massiv ausbauen

Die Zahl der vernetzten Geräte in Wirtschaft und Privatleben nimmt immer mehr zu. Gleichwohl sind vielerorts Funklöcher Realität. Der Ausbaugrad mit Breitband (50 Mbit/s) in Hessen betrug Ende 2019 nur gut 92 Prozent. Deshalb gilt: Der flächendeckende Ausbau von Gigabit-Netzen muss beschleunigt werden. Der Bundestag sollte gezielte Investitionsanreize für den Aufbau der 5G-Infrastruktu setzen. Gerade ländliche Gebiete müssen besser angeschlossen werden. Dort sind immerhin 70 Prozent der Industriearbeitsplätze angesiedelt.

15.2 Datennutzung rechtssicher gestalten

Künstliche Intelligenz funktioniert nur auf Basis umfangreicher Daten. Um den Zugang zu Daten zu verbessern, muss die Bundesregierung bestehende europäische und nationale Initiativen weiterhin unterstützen. Dazu gehört das Projekt GAIA-X zum Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für Europa.

Anonymisierte Daten fallen nicht unter das Datenschutzrecht. Dennoch verzichten Unter­nehmen teils auf die Verarbeitung oder Weitergabe anonymisierter Datensätze, weil Unsicherheit besteht, ob mithilfe technischer Mittel doch Rückschlüsse auf Personen möglich sind. Der Bundestag muss den Rechtsrahmen so anpassen, dass anonymisierte Datensätze rechtssicher genutzt werden können, wie bspw. Zertifizierungen von Anonymisierungstools.

Auf Ebene der EU sollte sich die Bundesregierung beim Datenschutz dafür einsetzen, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergebenden Pflichten möglichst zu vereinfachen.

15.3 Keine Digitalsteuer einführen!

Auch in einer digital geprägten Wirtschaft müssen Gewinne und Einkommen besteuert werden. Dazu gehören auch Gewinne global tätiger Plattformen. Die von der EU-Kommission geplante Einführung einer umsatzabhängigen Steuer („digital services tax“) auf digitale Dienstleistungen sollte von der Bundesregierung abgelehnt werden. Denn die vorgeschlagene Digitalsteuer führt zu einer Doppelbesteuerung mit nationalen Ertragssteuern. Es droht eine Mehrbelastung deutscher Unter­nehmen in Milliardenhöhe. Eine Abgrenzung der „digitalen Wirtschaft“ von den digitalen Geschäftsmodellen der übrigen Wirtschaft ist nicht sinnvoll möglich, denn viele Industrie- und Handwerksbetriebe sind schon digital tätig. Zudem läuft der allgemeine Strukturwandel hin zu digitalen Geschäftsmodellen.

15.4 Onlinezugangsgesetz rasch umsetzen

Das Onlinezugangsgesetz ist ein großer Schritt hin zu mehr E-Government und muss auch von der Bundesregierung rasch und umfassend umgesetzt werden. Doch die Zeit zur Umsetzung bis 2022 wird knapp. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern für bundesweit einheitliche Ziele und Standards sorgen und die Koordination zwischen den Ministerien und den föderalen Ebenen weiter verbessern. Nötig ist der entschlossene Wille aller beteiligten Institutionen, E-Government in allen staatlichen und kommunalen Bereichen in Deutschland zu etablieren. Die deutsche Registerlandschaft muss modernisiert werden. Höchste Cybersicherheits- und Datenschutzstandards in Ämtern sind zu gewährleisten.