Mieten und vor allem Immobilienpreise steigen in vielen Orten, besonders in Ballungsräumen und ihrem Umland. Dies erschwert es Unternehmen, neue Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Stellenweise droht eine Aufwärtsspirale bei Neuvertragsmieten. Deshalb ist die Steigerung des Angebots an neuen Häusern und Wohnungen ein zentrales Anliegen der Wirtschaft. Mehr Angebot insgesamt wird tendenziell auch für mehr günstige Wohnungen sorgen. Bis 2030 müssen voraussichtlich mehr als 300.000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden, um den ebenfalls gestiegenen Bedarf zu decken. Hauptursachen des Preis- und Mietanstiegs sind der Mangel an ausgewiesenen Bauflächen, inklusive der mangelhaften Mobilisierung von Baulandreserven im Innenbereich, der Zuzug in Städte, die zeitweilig hohe Zuwanderung und das gewachsene Interesse an Kapitalanlagen in Immobilien aufgrund des niedrigen Zinsniveaus.
Mit Ausnahme der mittlerweile begrenzten Zuwanderung kann der Bund keine der Ursachen direkt beeinflussen. Die Zuständigkeit für Flächennutzung und Baugenehmigungen liegt bei Kommunen und Ländern. Die Geldpolitik steuert die EZB. Zwar sind die Kompetenzen des Bundes in der wohnungsrechtlichen Rahmensetzung begrenzt, aber doch relevant. Bundestag und Bundesregierung sollten stärker den Weg der Deregulierung beschreiten und privaten Investoren, Bauherrn und Vermietern mehr Handlungsfreiheit lassen und so die Anreize für mehr private Investitionen verbessern.
Der im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes erwogene Ansatz, den Gemeinden zu erlauben, in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung von Wohneigentum unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen, sollte nicht realisiert werden. Die Umwandlung in Eigentumswohnungen würde damit deutlich restriktiver erfolgen. So würde der Zugang zu Wohneigentum für Eigenbedarf und als Kapitalanlage erschwert, was dem Ziel höherer Anreize für Investitionen in neuen Wohnraum widerspräche. Der Bundestag sollte solchen Umwandlungsbremsen als neuen Investitionshemmnissen nicht den Weg ebnen.
Der Berliner „Mietendeckel“ ist ein schwerer Eingriff ins Eigentum und ein Negativbeispiel: Mieten von Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, dürfen fünf Jahre nicht erhöht werden; Mieten müssen gesenkt werden, sofern sie 20 Prozent über Obergrenzen liegen. Hoffentlich stuft das Bundesverfassungsgericht dies als verfassungswidrig ein. Die Bundespolitik muss alle Bestrebungen nach solchen Quasi-Enteignungsgesetzen politisch und rechtlich bekämpfen. Denn nach solchen Eingriffen wird kaum noch in die Qualität der Bestände investiert. Ältere Mieter mit sich geänderten Nutzungsanforderungen ziehen aus zu großen Wohnungen seltener aus, da sie kaum neue Wohnungen finden. Vermieter versuchen, an Selbstnutzer zu verkaufen. Der Mietwohnungsmarkt wird kleiner und schwerer zugänglich für einkommensarme Haushalte.
Die sog. „Mietpreisbremse“ sollte der Bundestag abschaffen. Auch diese Marktintervention ist unwirksam, da die Mieten durch Angebot-Nachfrage-Relationen bestimmt sind. Und sie ist schädlich, denn sie hemmt Investitionen in neue und bestehende Wohnungen.
Das Steuerrecht unterstellt, dass der Wert eines Gebäudes nach 50 Jahren verzehrt ist und daher jährlich mit 2 Prozent abgeschrieben wird. Der Bundestag sollte die lineare Abschreibung mindestens auf 3 Prozent anheben. Denn der Anteil kurzlebiger Gebäudebestandteile an den Investitionskosten ist auf etwa 50 Prozent gewachsen – auch wegen immer mehr Energieeffizienztechnik. Die resultierende Verkürzung der Abschreibungszeiträume könnte nutzungsklassenübergreifend die Bautätigkeit stimulieren und im Speziellen energetische Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Die bis 2026 begrenzte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau ist kein hinreichender Ersatz.
Zur Erreichung klimapolitischer Ziele sollte der Bundestag den CO2-Ausstoß in Gebäuden begrenzen und nicht einseitig verteuern: Er sollte im Brennstoffemissionshandelsgesetz die Menge an CO2-Zertifikaten für Heizöl und Erdgas deckeln und schrittweise senken. Das garantiert, dass der CO2-Ausstoß sinkt. Das zwingt Bürger und Unternehmen zu entscheiden, wo und wie sie CO2 vermeiden. Dank des Wettbewerbs rund um neue Techniken, neue treibhausgasneutrale Brennstoffe und neue Geschäftsmodelle ist zu erwarten, dass die Marktakteure effiziente Lösungen zur Erreichung der staatlich vorgegebenen Treibhausgasminderungsziele umsetzen. Eine staatliche Verteuerungsstrategie von CO2 hingegen ist ökologisch unwirksam und wirtschaftlich ineffizient. Sie sollte vom Bundestag nicht weiter verfolgt werden. Auch die klimapolitisch begründeten Einzelregulierungen wie Verbote, Gebote, Subventionen und Steuern sollten entfallen. Der marktwirtschaftliche Rahmen sorgt durch Technologieoffenheit für Innovationen. So wird Klimaschutzpolitik wirksam und günstiger.
Der Bundestag sollte ferner gewährleisten, dass hinsichtlich der Wahl der Baustoffe der Grundsatz der Technologieoffenheit gewahrt wird. Eine Bevorzugung einzelner Baustoffe ist abzulehnen. Moderne energieeffiziente Gebäude leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
Die Subvention Baukindergeld sollte vom Bundestag nicht verlängert werden, da sie wie die zurecht seit 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage keine ursachenadäquate Lösung für Probleme auf den angespannten Wohnungsmärkten darstellt. Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen können sich dadurch kein Wohneigentum in Ballungsräumen leisten. Hingegen sorgt das Baukindergeld für Mitnahmeeffekte bei Eigenheimkäufern in günstigen ländlichen Gebieten sowie bei zahlungskräftigen Käufern in Ballungsräumen. Für eine solche Besserstellung einzelner Haushalte mit Steuergeld gibt es keine Rechtfertigung.