Die Wirtschaft benötigt eine jederzeit gesicherte Versorgung mit Energie. Sie muss als Elektrizität, Wärme und als Brenn- und Kraftstoffe umweltverträglich und zu möglichst geringen Kosten bereitgestellt werden. Dieses Zieldreieck einer sicheren, günstigen und ökologischen Versorgung wird derzeit in Deutschland nicht erreicht. Umlagen und Steuern verteuern unnötig Strom und belasten industrielle, gewerbliche und private Kunden. Heimische Unternehmen erleiden so Wettbewerbsnachteile, der Produktionsstandort Deutschland verliert an Attraktivität. Der Bund muss seine Energiepolitik in Teilen neu justieren. Das EEG sollte grundlegend reformiert und auf ein marktwirtschaftliches Fundament mit fairer Kostenverteilung gestellt werden. Bis dahin sind bestehende Instrumente zur Abfederung unverhältnismäßiger Härten wie z.B. die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) übergangsweise zu erhalten.
Der Industriestrompreis besteht zur Hälfte aus staatlichen Verteuerungselementen – kaum ein anderes EU-Land belastet den Strompreis so stark mit Umlagen und Steuern wie Deutschland. Hierdurch wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit – innerhalb und außerhalb der EU – gefährdet. In der Corona-Pandemie hat die Politik erstmals beschlossen, die EEG-Umlage mit Bundesmitteln zu deckeln bzw. leicht abzusenken. Dieser Schritt ist richtig und muss fortgesetzt werden. Die gesamten Kosten aus EEG-Einspeisevergütungen, strategischer Kraftwerksreserve zur Versorgungssicherheit und dem Bau neuer Übertragungsleitungen sind vollständig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Denn der Umbau des Stromversorgungssystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Das EEG lässt sich nicht mehr als Anschub neuer Techniken rechtfertigen: Erneuerbare Energien liefern inzwischen mehr als 40 Prozent des Stroms. Das EEG ist auch nicht mit Klimaschutz zu begründen. Denn das EEG reduziert nicht den CO2-Ausstoß. Das macht nur die EU-weite CO2-Obergrenze, die jährlich sinkt. Zugesagte Einspeisevergütungen müssen ausbezahlt werden. Doch sollten keine Zusagen für Subventionen für neue Anlagen mehr gegeben werden. Rendite und Risiko gehören zusammen – auch bei Ökostromanlagen.
Ohne Stromimporte droht Deutschland 2022 zeitweilig eine Versorgungslücke von 7 Gigawatt. Der Anteil volatiler Stromerzeugung steigt und regelbare Kraftwerkskapazitäten bei Kernkraft und Kohle werden weiterhin schrittweise stillgelegt. Regelbare Leistung sollte erst abgeschaltet werden, wenn neue Kapazitäten geschaffen sind. Es werden mehr netzdienliche Anlagen gebraucht, um Flexibilität und Stabilität zu erreichen. Die Stromnetze sind aus- und umzubauen, um die Versorgung zu sichern, eine flexible Nachfrage und deren Wachstum in Ballungsräumen zu ermöglichen und eine lastennahe Einspeisung aus Ökostromanlagen zu ermöglichen. Die Energiemärkte müssen weiter geöffnet werden. Die Chancen der Digitalisierung und dezentrale Prosumer-Konzepte sollten genutzt werden.
Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss ab 2022 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Stellen erfasst werden. Andernfalls drohen Unternehmen Entlastungen etwa bei der EEG-Umlage zu verlieren. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es weiterhin erlaubt, diese sog. Drittstrommengen zu schätzen. Der teure Einbau unzähliger Messgeräte und der administrative Mehraufwand sind unverhältnismäßig angesichts der relativ geringen abzugrenzenden Strommengen. Der Bundestag sollte die derzeit noch geltenden Schätzmöglichkeiten auch nach 2021 weiter erlauben.