Welche Auswirkungen hat ein Industrieprojekt auf die Umwelt – auf Luft, Boden und Wasser? Das muss oft langwierig mit Gutachten geklärt werden. Ursache sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die zu Unsicherheiten bei Projektträgern und Behörden führen. Das betrifft etwa die Immissionsprognose von Luftschadstoffen und Gerüchen, Schutzabstände, Lärm oder die gewässerökologische Verträglichkeit. Bundestag und Bundesregierung sollten durch klare Begriffe, eindeutige Standards und technische Anleitungen Unsicherheiten beseitigen. Das vereinfacht und beschleunigt Genehmigungsverfahren.
Die Dauer von Genehmigungsverfahren im Umweltbereich hat sich seit 2010 fast verdoppelt. Um Verfahren zu beschleunigen, sollte die sog. Präklusion im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Bundestag wieder eingeführt werden. Zudem sollten Umweltverbände nur klagen dürfen, wenn deren Belange direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war. Der Bundestag sollte Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren so gestalten, dass sie weitgehend ohne anwaltliche Unterstützung beantragt werden können. Bei neuer Gesetzgebung muss sichergestellt werden, dass der bürokratische Mehraufwand für Unternehmen jeglicher Größe begrenzt bleibt. Unternehmen benötigen finanzielle und organisatorische Freiräume, um den vielfältigen ökologischen und ökonomischen Anforderungen gerecht zu werden.
Wichtigstes Instrument der EU-Richtlinie über Industrieemissionen sind die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) und die BVT-Schlussfolgerungen. Darin wird der Stand der Technik zur Vermeidung bzw. Verringerung von Emissionen EU-einheitlich festgelegt. Mit einem verbindlichen Stand der Technik sorgt die EU für faire Wettbewerbsbedingungen. Bundestag und Umweltministerium dürfen den gemeinsamen Umweltstandard nicht national verschärfen und so den Industriestandort Deutschland benachteiligen, z.B. bei Emissionsgrenzen für Luftschadstoffe, bei der Begrenzung von Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen oder im Chemikalienrecht. Die Bundesregierung sollte sich auf internationaler Ebene für einheitliche ökologische und soziale Standards einsetzen („Level Playing Field“) und Wettbewerbsverzerrungen infolge einer strengeren nationalen Gesetzgebung vermeiden.
Die TA Luft regelt Genehmigung, Änderung und Betrieb von Industrieanlagen. Sie gilt für mehr als 50.000 Anlagen. Zudem hat sie Auswirkungen auf mehrere 100.000 nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen. Bundesregierung und Bundestag sollten sich in der nächsten Legislaturperiode erneut mit der TA Luft befassen und sie so verbessern, dass die Industrie entlastet wird: Hohe zusätzliche Investitionskosten in Produktionsanlagen, Mehraufwand im Anlagenbetrieb und lange Genehmigungsverfahren sind zu vermeiden.
Im Rahmen einer TA Abstand sollen „angemessene“ Sicherheitsabstände von Anlagen zu benachbarten Objekten geregelt werden. Zuvor muss jedoch rechtlich geklärt werden, dass die Frage nach dem Sicherheitsabstand allenfalls über das „Wie“ des Genehmigungsverfahrens entscheidet, nicht über das „Ob“. Der Erlass einer TA Abstand ist nur sinnvoll, wenn industrielle Tätigkeit und der Ausbau von Industriestandorten weiter möglich sind.