Mehr Investitionen und Innovationen am Heimatstandort

Erwartungen der hessischen Wirtschaft an die Politik nach der Bundestagswahl 2021

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Arbeitsmarkt

6 Aus der Krise durchstarten durch mehr Flexibilität

6.1 Befristungsrecht, Zeitarbeit und Arbeitszeit flexibilisieren

Der Strukturwandel geht auch in der Corona-Pandemie weiter – nicht mehr wettbewerbsfähige Arbeitsplätze fallen weg, neue Arbeit entsteht. In Zeiten höchst unsicherer Auftragslagen schaffen flexible Beschäftigungsformen deshalb mehr denn je neue Beschäftigungschancen. Deshalb sollte das sog. Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung gestrichen und die Höchstüberlassungsdauer bei Zeitarbeit wieder aufgehoben werden. Wie vom Europarecht ermöglicht, sollte eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gelten.

6.2 Doppelte Freiwilligkeit beim Arbeiten im Homeoffice wahren

Unter­nehmen und Beschäftigte haben in der plötzlich aufgetretenen Pandemiesituation 2020 enorm flexibel reagiert und millionenfach Arbeit von zu Hause aus organisiert, wo immer dies möglich ist. Erfolgsrezept war und ist die doppelte Freiwilligkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Nur so können die in jedem einzelnen Fall ganz unterschiedlichen betrieblichen und persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Eine weitere Regulierung etwa mit einem Anspruch auf Homeoffice wäre deshalb nicht nur überflüssig, sondern schädlich und muss deshalb unterbleiben.

6.3 Kurzarbeitergeld-Erhöhung auslaufen lassen

Die gesetzliche Erhöhung des Kurzarbeitergelds in zwei Stufen vom vierten und vom siebten Monat an erhöht den Druck für Beitragssatzsteigerungen in der Arbeitslosenversicherung, setzt falsche Anreize für Nicht-Arbeit und schürt eine Anspruchshaltung, wonach der seit vielen Jahrzehnten geltende Leistungssatz von 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) auf einmal nicht mehr ausreichend sei. Die Erhöhung sollte jedenfalls mit dem Ende der Corona-Krise auslaufen.

6.4  Frühverrentungsanreize stoppen

Früher war das Verhältnis zwischen Menschen in Rente und Menschen in Arbeit 1:6. Heute liegt es bei 1:3 und in wenigen Jahren nur noch bei 1:2. Deshalb sind alle Anreize zu beseitigen, vor 67 in Rente gehen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 und 65 muss gestoppt werden, ebenso wie z. B. die auf 24 Monate verlängerte Arbeitslosengeld-Bezugsdauer für Ältere.

6.5 Arbeitsvermittlung der Jobcenter auf Vollzeittätigkeiten ausrichten

Die Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld II sollte so verändert werden, dass die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit immer die attraktivste Option ist. Kleine Hinzuverdienste bis 200 Euro sollten hierzu vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Bei höherem Verdienst sollte den Arbeitslosengeld-II-Empfängern mehr Netto durch großzügigere Freibeträge verbleiben.

6.6 Qualifizierte Zuwanderer anziehen – von Asylmigration trennen

In einem einzigen Zuwanderungsgesetz sollte Transparenz über sämtliche Möglichkeiten der Arbeitszuwanderung in Deutschland geschaffen werden, um qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und auch, um das Asylverfahren zu entlasten. Die Verwaltungsverfahren müssen vereinfacht und gestrafft werden. Deutlich zu trennen ist die gewünschte und gewollte gesteuerte Fachkräftezuwanderung von der Asylmigration, bei der Menschen aus humanitären Gründen aufgenommen werden.