Die Solidargemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kann erwarten, dass die Unterstützten alles unternehmen, um eine Arbeit zu finden und ihre Existenz aus eigener Kraft zu bestreiten. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss deshalb auch zukünftig angemessene und verfassungsgemäße Sanktionen vorsehen.
Wer keine Arbeit hat bzw. zu wenig verdient und bedürftig ist, bekommt zuverlässig vom Jobcenter Geld für Wohnen, Essen, Kleidung, Krankenversicherung sowie vergünstigte Nahverkehrstickets und Eintritt in Museen. Das Grundsicherungssystem hilft zielgenau bei Bedürftigkeit und erkennt einen guten Teil der Lebensleistung an, weil angemessenes Wohneigentum, Auto und Altersvorsorge nicht angetastet werden müssen. Diese Unterstützung wird von Steuerzahlern geleistet, die zu großen Teilen selbst kein Wohneigentum besitzen.
Deshalb diskreditieren alle Sozialleistungen, die mit der Begründung eingeführt oder erhöht werden, dass der „Gang zum Amt“ nicht zumutbar sei, dieses leistungsfähige System. Sie sind damit überflüssig und gehören abgeschafft. Dies gilt etwa für das in der Corona-Krise um drei Monate verlängerte Arbeitslosengeld und die Grundrente. Andernfalls droht ein Überbietungswettbewerb um immer neue und höhere Sozialleistungen.
Heute sind nur rund 3 Prozent der Rentner auf Grundsicherungsleistungen angewiesen, viel weniger als in jüngeren Jahrgängen. Die Lebensleistung wird anerkannt, indem sie mit eigener Altersvorsorge über einen Freibetrag mehr Geld zur Verfügung haben. Weil niemand aus Angst vor der Mithaftung seiner Kinder verschämt altersarm bleiben sollte, hatte der Gesetzgeber 2003 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Rückgriff auf Kinder mit einem Einkommen ab 100.000 Euro beschränkt.
Dagegen ist die 2021 eingeführte Grundrente voller Ungerechtigkeiten und Widersprüche, die die Glaubwürdigkeit des Rentenversicherungssystems erschüttern: Es ist nicht erklärlich, warum der Rentenanspruch eines 33 Jahre Teilzeitbeschäftigten mit der Grundrente fast verdoppelt werden soll, der in derselben Höhe in 32 Jahren selbst erarbeitete Rentenanspruch eines Vollzeitbeschäftigten aber unverändert bleibt. Die Grundrente gehört abgeschafft.
Die Sozialversicherungssysteme zeigen in dieser Corona-Krise nie gekannten Ausmaßes ihre Leistungsfähigkeit mit Aber-Milliarden Zusatzausgaben bei gleichzeitig wegbrechenden Einnahmen. Die jetzt entstehenden Schuldenberge in den öffentlichen Haushalten müssen rasch abgetragen werden durch die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung in der Privatwirtschaft. Denn die Handlungsmöglichkeiten des Staates und der Sozialversicherungen sind abgeleitet von Millionen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, von Unternehmen und von Erwerbstätigen, deren Wertschöpfung die Grundlage von allem bildet.
Die gesetzliche Rente wird den Lebensstandard in Zukunft allein nicht mehr sichern können. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen für betriebliche und private Altersvorsorge verbessert werden. Die reine Beitragszusage (Betriebsrentenstärkungsgesetz) sollte auch tarifunabhängig eröffnet werden, um auch kleine Unternehmen und flächentariffreie Branchen zu erreichen. Die Besteuerung von Scheingewinnen auf Rückstellungen für Direktzusagen muss beendet werden, indem der mit 6 Prozent erheblich überhöhte steuerliche Rechnungszins an die Zinswirklichkeit angepasst wird.
Auch die private Vorsorge muss gestärkt werden. Denn für eigene Sparanstrengungen wirkt die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase kontraproduktiv. Hier muss der Gesetzgeber höhere Aktienanteile in Altersvorsorgeprodukten ermöglichen sowie eine Lockerung der Beitragsgarantie mit einer nicht zu 100 Prozent garantierten Auszahlungssumme. Die schwer durchschaubare Fördersystematik der Riester-Rente sollte vereinfacht werden, etwa durch eine pauschale anteilige Förderung von Eigenleistungen (z.B. 50 Cent Förderung je 1 Euro Eigenleistung). Mit einer neuen automatisierten Meldung der Anbieter über die eingezahlten Beiträge sollte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die hohe Zahl der Rückforderungsbescheide reduzieren, indem sie vor Auszahlung der Zulage den Anspruch prüft. Um flexiblen Erwerbsbiografien besser Rechnung zu tragen, sollte die Riester-Rente auch Selbständigen eröffnet werden. Ein neues Altersvorsorge-Produkt in Form einer ineffizienten staatlichen Einheitslösung ist angesichts eines funktionierenden Wettbewerbs abzulehnen.