Die zunehmende Globalisierung erwartet von der Wirtschaft in Deutschland, sich an unterschiedliche Zeitzonen anzupassen. Hinzu kommt die fortschreitende Digitalisierung, die den weltweiten Datenaustausch unabhängig von der Uhrzeit ermöglicht. Aus diesem Grund muss das Arbeitszeitgesetz endlich den modernen Gegebenheiten angepasst werden. Mobilität und Flexibilität sind die Gebote der Stunde. Dazu ist es notwendig, im Arbeitszeitgesetz die überholte Tagesbetrachtung zu streichen und entsprechend den europäischen Vorgaben in der Arbeitszeitrichtlinie eine Wochenbetrachtung zu ermöglichen. Diese würde nicht nur den Unternehmen mehr Flexibilität geben, auch die Arbeitnehmer hätten die Möglichkeit, die Arbeitszeit ihren Bedürfnissen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzupassen. Eine solche Flexibilität setzt voraus, die Ruhenszeit von elf Stunden auf acht zu verkürzen und so zu gestalten, dass nicht jeder kurze Arbeitseinsatz als Unterbrechung zu bewerten ist.
Für Unternehmen ist die Deckung des Personalbedarfs durch variable Instrumente unabdingbar. Nur ein personeller Mix aus unbefristet Beschäftigten und aus Mitarbeitern, die mit und ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden, garantiert für Unternehmen flexible Anpassungsmöglichkeiten an den Personalbedarf. Weitere flexible Kapazitäten werden dadurch generiert, dass sie auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen oder Drittpersonal von Werkvertragspartnern tätig werden. Personal aus Zeitarbeitsfirmen oder von Werkvertragspartnern ist notwendig, wenn nur temporär Bedarf an diesen Fachkräften besteht oder Spezialwissen abgerufen werden muss, was auf Dauer nicht im eigenen Unternehmen vorgehalten werden kann bzw. soll. Kern dieses Beschäftigungsmixes ist die unbefristete Arbeit. Zusammen mit den variablen Beschäftigungsformen können Unternehmen ein Maximum an Arbeit anbieten. Dies bedeutet mehr Beschäftigungschancen und mehr Wertschöpfung.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten. Die flexible Wahl des Arbeitsortes ist ein hohes Gut im „Kampf um Personal“, um bei der Suche nach Fachkräften erfolgreich zu sein. Möglich ist es, dank Telearbeit von zu Hause zu arbeiten oder ohne festen Arbeitsort von mobilen Einsatzorten. Flächendeckendes mobiles Arbeiten ist jedoch nicht möglich, da nicht alle Arbeitsplätze aus den Unternehmen verlagert werden können. Deshalb müssen Unternehmen und Beschäftigte im Wege der doppelten Freiwilligkeit gemeinsam entscheiden, in welchen Bereichen mobiles Arbeiten sinnvoll ist. Eine Entscheidung gegen unternehmerische Interessen darf es hierbei nicht geben. Dies gilt insbesondere aufgrund der strengen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und des Datenschutzes beim Transport unternehmensbezogener Daten. Aus diesem Grund ist ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Homeoffice strikt abzulehnen – ebenso wie ein faktischer mit unnötigem Bürokratieaufwand.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der eigenen Belegschaft ist für die Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Nur mit einer gesunden und motivierten Belegschaft können unternehmerische Ziele erreicht werden. Dazu ist es notwendig, bei der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen die im Rahmen der Arbeit entstehenden Gefahren körperlicher und psychischer Art zu erfassen und einer angemessenen Lösung zuzuführen. Dies gilt insbesondere auch aufgrund der immer stärker vernetzten Zusammenarbeit von Menschen und Maschinen. Der gesetzliche Arbeitsschutz muss dabei flexibel und vor allem für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe, praktikabel ausgestaltet sein