VhU Präsidentenbriefe – Überlegungen zur Bundestagswahl

Nr. 8 – Arbeitsrecht: Keine weiteren Ansprüche, dafür mehr Flexibilität wagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht erst die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass unser Arbeitsrecht verkrustet ist. Wichtige Bereiche des Arbeitsrechts passen nicht mehr zum modernen Arbeitsleben. Digitalisierung und Globalisierung erfordern in der Praxis unserer Unter­nehmen arbeitsrechtliche Regeln, mit denen sie und die Beschäftigten flexibel auf die sich täglich ändernden Anforderungen reagieren können.

Mit dem gesetzgeberischen Schnellschuss – dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz – hat auf Initiative der SPD-Fraktion die Regierungskoalition im Bund genau das Gegenteil bewirkt. Anstatt die Betriebsverfassung auf „moderne Füße zu stellen“, werden alte und zum Teil nicht mehr passende Regeln durch gesetzlichen Zwang immer mehr Unter­nehmen aufgezwungen.

Die neuen Regelungen sowie jeder weitere Ausbau der Mitbestimmung bei Zeitarbeit und Werkverträgen, so wie von der SPD gefordert, sind abzulehnen. Nur mit einem vom Unter­nehmen frei zu bestimmenden Mix aus Anstellungsverträgen, Zeitarbeit und Werkverträgen können die Herausforderungen der Zukunft bewältigt werden. CDU/CSU und FDP haben das erkannt.

Damit leistungsschwachen Bewerbern der Weg in den ersten Arbeitsmarkt eröffnet wird, muss die sachgrundlose Befristung den Unter­nehmen als Instrument der Flexibilisierung erhalten bleiben. Die Abschaffung, wie von SPD und Grünen gefordert, wäre kontraproduktiv und damit abzulehnen.

Gleichfalls abzulehnen ist die von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen verfolgte Idee, Arbeit im Homeoffice als einklagbaren Anspruch zur Verfügung zu stellen. Homeoffice ist vor der Corona-Pandemie bereits eine verbreitete Arbeitsorganisationsform gewesen. Sie ist zur Bewältigung der Krise stark ausgebaut worden und wird auch in Zukunft ein probates Mittel sein. Dies setzt voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in freier Entscheidung über die Arbeit im Home Office befinden können, dies selbstverständlich unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmung des Betriebsrates. Auch müssen betriebliche Gegebenheiten sowie die optimale Aufgabenerfüllung berücksichtigt werden, zumal viele Arbeiten gar nicht im Home Office erbracht werden können.

Kritisch zu sehen ist auch die von SPD und Grünen geplante starke Anhebung des Mindestlohns. Jeder Mindestlohn stellt einen Eingriff in die Tarifautonomie dar, die geforderte Höhe von mehr als 12 Euro gefährdet den Abstand zu den unteren Tarifstufen im Flächentarifvertrag.

Die Reformierung des Arbeitszeitrechts, so wie von CDU/ CSU und FDP in ihren Wahlprogrammen vorgesehen, wird von der hessischen Wirtschaft begrüßt. Die Wochenbetrachtung der Arbeitszeit ist nicht nur im europäischen Kontext geboten, auch die Arbeitsleistung kann aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Unter­nehmen nicht mehr tageweise betrachtet werden.

Wenn Sie diesen Brief an Interessierte weitergeben, würde ich mich freuen. Gerne stehe ich Ihnen für einen politischen Dialog zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihr Feedback: wmang@vhu.de

Ich wünsche Ihnen später einen guten Start in das Wochenende.

Freundliche Grüße
 
Wolf M. Mang
VhU-Präsident