Arbeitsmarkt Pressemeldung Dezember 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Dezember 2020

Pollert: "Jetzt Weichen für den Neustart stellen – Arbeitsmarkt modernisieren, Beschäftigungschancen ausbauen"

Frankfurt am Main. Im Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 861 gesunken. Im Gesamt-Jahr 2020 lag die Arbeitslosenzahl bei rund 185.000 und damit um rund 35.000 höher als im Jahr 2019 mit rund 150.000.

„Im abgelaufenen Corona-Jahr ist der Arbeitsmarkt in Hessen insgesamt noch einmal mit einem blauen Auge, einem Einbruch bei den geleisteten Arbeitsstunden und einer leergefegten Kasse bei der Arbeitsagentur davongekommen. Vor allem zwei Dinge haben bisher Schlimmeres verhindert: Ausgaben von rund 2 Milliarden € für Kurzarbeitergeld haben in der Spitze 450.000 Arbeitsplätze gestützt, aktuell sind es schätzungsweise deutlich über 200.000. Und in noch größerem Maße die Flexibilität von Betrieben und Beschäftigten, die von jetzt auf gleich sämtliche digitalen Wege genutzt haben, um Arbeit von zu Hause und virtuelle Kundenkontakte zu ermöglichen. Die Lehre aus diesem Experiment ohne Blaupause lautet, dass wir nur mit mehr Flexibilität Arbeitsplätze erhalten und neue Beschäftigungschancen schaffen können. Nur mit einem Aufholprozess durch mehr Arbeit, wenn die Nachfrage wieder wächst, können die Unter­nehmen ihre finanzielle Stabilität wieder herstellen, und aus wieder etablierten Einnahmen Steuern zahlen, mit denen unser Staat  aus den schwindelerregend hohen Corona-Schulden herauskommt“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Deshalb müsse die jahrzehntealte Arbeitszeitregelung endlich von einer Tages- auf eine Wochenbetrachtung umgestellt werden und befristete Einstellungen unbürokratisch möglich bleiben. „Grundfalsch wären weitere Regulierungen an Stellen, wo es kein Problem gibt. Mobile Arbeit sollte deshalb – wie in der Krise bewährt – auf doppelter Freiwilligkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen. Eingestellt werden muss der politische Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn. Auch die EU hat auf diesem Feld nichts zu suchen. Für die geplante EU-Mindestlohn-Richtlinie gibt es keine Kompetenz. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen diesen Bestrebungen entgegentreten. Die Mindestlohnkommission muss weiter unabhängig von politischen Vorgaben orientiert an den Tariferhöhungen ihr Votum abgeben können“, sagte Pollert.

„Für eine zielgerichtete Unterstützung von Unter­nehmen sollte die von der hessischen Landesregierung geforderte Möglichkeit, den steuerlichen Rücktrag von Verlusten von 5 auf einen Höchstbetrag von 50 Millionen Euro zu erweitern, baldmöglichst umgesetzt werden. Verluste aus 2020 bzw. 2021 sollten, wie von der Landesregierung vorgeschlagen, auch mit Gewinnen aus 2018 – und nicht nur 2019 – verrechnet werden können. So könnten mögliche Liquiditätsengpässe durch entgangene Gewinne im Jahr 2020 abgefedert und eine Grundlage für künftige Investitionen, Wirtschaftswachstum und langfristige Beschäftigungssicherung gelegt werden“, erklärte Pollert.

Von großer Bedeutung für wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sei zudem ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag von dauerhaft unter 40 %. Zahllose Leistungsausweitungen der vergangenen Jahre hätten die Sozialsysteme jedoch an den Rand ihrer Finanzierbarkeit gebracht: etwa Rente mit 63, Mütterrente und Grundrente, mehr Geld für Krankenhäuser, Ärzte und Heilmittelerbringer, bessere Pflegeleistungen und Pläne für einen geringeren Pflege-Eigenanteil. “Diese Liste ist längst nicht vollständig. Die hierdurch aufgetürmten Finanzierungslasten müssen künftig von immer weniger Beschäftigten gestemmt werden, weil von Jahr zu Jahr mehr in Rente gehen. Unsere Vorschläge für eine generationengerechte Finanzierung haben wir vorgelegt“, so Pollert.

Weiterführende Informationen:
 VhU-Position „Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter 40 % halten“. Mai 2019

Arbeitsmarkt Pressemeldung November 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im November 2020

Pollert: „40-%-Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht durch längere und höhere Sozialleistungen gefährden“ / Steuerlichen Verlustrücktrag erleichtern

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist erneut leicht zurückgegangen um rund 5.900 auf rund 188.000. Dies sind 44.700 mehr als im November 2019.

"Die seit März dieses Jahres anhaltende Corona-Pandemie und die hiergegen gerade wieder verschärften staatlichen Beschränkungen führen dazu, dass bedeutende Teile der Wirtschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Es ist richtig, dass jetzt Staatshilfen und Sozialleistungen Wirtschaft und Gesellschaft stabilisieren. Allerdings gefährden Ausweitungen bei Sozialleistungen das Ziel, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag dauerhaft unter 40 Prozent zu stabilisieren. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und dem siebten Monat sollte deshalb umgehend beendet werden. Ein falsches Signal war auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate gewesen. Längere Arbeitslosengeldansprüche verfestigten die Arbeitslosigkeit und sind deshalb nur vordergründig sozial, verzögern aber in Wahrheit die Rückkehr in Arbeit", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU).

„Beschränkungen des Wirtschaftslebens müssen, wo immer verantwortbar, sobald wie möglich zurückgenommen werden, damit flexibel und mit ganzer Kraft wieder gearbeitet werden kann und Wohlstand entsteht. Die Betriebe sind gegenwärtig vollauf damit beschäftigt, ihre Corona-bedingten Einnahmeausfälle zu bewältigen und wegfallende Arbeitsstunden durch ihre Belegschaften möglichst schonende Kosten-Maßnahmen abzupuffern. Zugleich müssen Unter­nehmen noch in den Strukturwandel in die digitale Welt investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Damit Unter­nehmen auch weiterhin das Richtige tun können und in ihre Zukunft investieren, würde auch die von der hessischen Landesregierung geforderte und von der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossene Möglichkeit, den steuerlichen Rücktrag von Verlusten zu erweitern, sehr helfen. Danach sollen Verluste aus 2020 bzw. 2021 auch mit Gewinnen aus 2018 – und nicht nur 2019 – verrechnet werden können und der verrechenbare Verlustbetrag von fünf auf einen Höchstbetrag von 50 Millionen Euro erweitert werden. Dies sichert Arbeitsplätze“, so Pollert abschließend.

Arbeitsmarkt Pressemeldung Oktober 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Oktober 2020

Pollert: "Industrie-Arbeitsplätze nicht durch unerfüllbare Auflagen weiter gefährden" // Dreifache Herausforderung durch Corona, Strukturwandel und Demographie

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist im zweiten Monat in Folge auf jetzt knapp 194.000 gesunken, liegt aber noch um rund 47.400 über dem Vorjahr.

"Das produzierende Gewerbe bildet die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Wo weniger Menschen etwas produzieren, braucht man auch weniger Logistik, weniger Handel und weniger Dienstleistung. Der Beschäftigungsaufbau in der hessischen Industrie in den letzten 10 Jahren von 550.000 auf knapp 630.000 ist deshalb wesentlicher Treiber der von Jahr zu Jahr erreichten neuen Beschäftigungsrekorde. Aber mit unerfüllbaren CO2-Zielen, einseitiger Förderung der Elektromobilität bei zusätzlich noch unrealistischen zeitlichen Vorstellungen, mangelnder Technologieoffenheit und dem weltweit fast teuersten Strompreis sägt die Politik an dem Ast, auf dem wir alle sitzen. Wir wünschen uns von der hessischen Landesregierung, dass diese jetzt ihren wirtschaftspolitischen Sachverstand und ihr bundespolitisches Gewicht einbringt, um unerfüllbare Auflagen abzuwenden und für die nötige Flexibilität im Arbeitsrecht zu sorgen, insbesondere damit Industriearbeitsplätze nicht weiter gefährdet werden und der Druck hin zu betriebsbedingten Kündigungen nicht noch weiter wächst", sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.(VhU)

Die Unter­nehmen stünden vor einer dreifachen und gleichzeitigen Herausforderung: Die Corona-Krise treffe auf einen unverminderten oder sogar beschleunigten Strukturwandel und eine immer größere Fachkräftelücke, weil mehr qualifizierte Ältere in Rente gehen als Nachwuchs in den Unter­nehmen ankommt. "Strukturwandel bedeutet, dass unrentable Arbeitsplätze wegfallen und neue wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen. Mit mehr Flexibilität wie etwa durch erleichterte Befristungsmöglichkeiten und die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit steigen die Chancen auf insgesamt mehr Beschäftigung. Wir haben hier kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem. Stattdessen bringt die Diskussion von Gesetzesvorhaben wie einem gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice oder ein Lieferkettengesetz zusätzlich unnötige Unruhe in die Betriebe. Ebenso ist es ein Gebot der Vernunft und Generationengerechtigkeit, dass die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Irrfahrt der abschlagsfreien Frühverrentung umgehend beendet wird", so Pollert weiter.

Arbeitsmarkt Pressemeldung September 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im September 2020 in Hessen

Pollert: "Neueinstellungs-Dynamik durch mehr Flexibilität bei Befristung, Zeitarbeit und Arbeitszeit entfachen!" / Beschäftigungssicherung alleine ist nicht ausreichend

Die Zahl der Arbeitslosen in Hessen ist nach fünf Monaten des Anstiegs im September erstmals leicht zurückgegangen, und zwar um rund 7.700 auf rund 200.700.

"In der jetzigen Krisensituation ist erleichterte Kurzarbeit zur vorübergehenden Stabilisierung von Beschäftigung ein enorm wichtiges und wertvolles Instrument, um besser durch den dunklen Tunnel zu kommen und nach Möglichkeit betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Aber Beschäftigungssicherung allein ist kein Allheilmittel und muss – nicht nur wegen der milliardenschweren Kosten – in absehbarer Zeit auch wieder auslaufen. Der Bundes-Gesetzgeber sollte deshalb so schnell wie möglich die Leistungsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft aktivieren und das sog. Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung streichen, die Höchstüberlassungsdauer bei Zeitarbeit aufheben und wie im Europarecht vorgesehen von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit übergehen. Von dieser dringend notwendigen Lockerung der hierzulande zu rigiden Arbeitsgesetze würden gerade auch Ältere und gering Qualifizierte profitieren. Denn in Zeiten höchster Unsicherheit halten sich die Unter­nehmen mit Festanstellungen verständlicherweise zurück. Die Landesregierung soll dieses kostenlose Programm für mehr Beschäftigung und Neueinstellungs-Dynamik zum Wohle von Wirtschaft und Beschäftigten aufnehmen und im Bundesrat vorantreiben ", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

Die Zahl von Älteren, von Personen ohne Berufsabschluss sowie von Ausländern unter den Arbeitslosen habe gegenüber dem Vorjahr zwischen 30 und 40 Prozent zugelegt. Einer der Hauptgründe hierfür sei, dass die Unter­nehmen angesichts der großen Unsicherheiten in der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und damit auch für die eigenen Geschäftsaussichten notwendigerweise bei Festanstellungen sehr vorsichtig sein müssten.

"Deshalb sinken aktuell die Chancen auf Beschäftigungsaufnahme drastisch. In vielen von Rezession, Strukturwandel und Corona besonders betroffenen Unter­nehmen sind die Reserven durch eine lange Durststrecke des Geschäfts stark angegriffen, so dass das Risiko von neuen Festanstellungen zu hoch ist. Unsere Marktwirtschaft, deren Wertschöpfung durch Millionen von Steuerzahlern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Grundlage von allem bildet, bleibt nur durch ständigen Wandel, Veränderung und Flexibilität leistungsfähig", sagte Pollert.

Arbeitsmarkt Pressemeldung August 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im August 2020 in Hessen

Pollert: „Durch Arbeit aus der Grundsicherung auszusteigen gelingt // Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II auf Vollzeitarbeit ausrichten“

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist auch im fünften Monat in Folge coronabedingt gestiegen, und zwar von 204.200 auf rund 208.500. Davon beziehen gut 114.000 Personen Arbeitslosengeld II.

Darüber hinaus gibt es 70.000 Personen, die ergänzend zum Arbeitseinkommen – meist in Teilzeit – Arbeitslosengeld II beziehen.

„Arbeitnehmer, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, haben deutlich höhere Chancen ganz aus Arbeitslosengeld II auszusteigen. Der Kontakt zum ersten Arbeitsmarkt ist der entscheidende Faktor für ein selbstbestimmtes Leben. Dies belegt eine aktuelle Studie der Freien Universität Berlin und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung. Grundsicherung für Arbeitsuchende ist auch an dieser Stelle viel besser als ihr Ruf“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Hessischen Unter­nehmensverbände e. V.

„Sogenannte Aufstocker, die einen Hinzuverdienst aus Minijob, Teilzeit- oder Vollzeittätigkeit erarbeiten, haben mehr als doppelt so hohe Chancen auf den Ausstieg aus Arbeitslosengeld II. Das hat diese Studie kürzlich bestätigt. Die Jobcenter in Hessen müssen auch weiterhin alles daran setzen, dass Leistungsbezieher in Arbeit kommen und wenn es zunächst auch nur ein Minijob sein sollte“, so Pollert.

Pollert ergänzte, dass die Politik die Rahmenbedingungen so ändern müsse, dass Aufstocker auch finanziell stärker zur Vollzeitarbeit motiviert würden. „Aktuell sind die ersten 100 Euro vollständig, darüber hinaus aber nur noch 20 bzw. 10 Prozent eines Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Gerade längeres Arbeiten lohnt sich deshalb oft nicht. Die Hessische Landesregierung sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Hinzuverdienstregeln für die Bezieher von Arbeitslosengeld II so verändert werden, dass der Anreiz zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit steigt“, sagte Pollert.

Weiterführende Informationen
VhU-Standpunkt: Arbeitslose fördern und fordern
Studie „Aufstieg durch Einstieg – Wirkungsanalyse der Arbeitsmarktflexibilisierung seit 2005“ Hrsg. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. 2020 Berlin, zu finden unter: www.kas.de/de/einzeltitel/-/content/aufstieg-durch-einstieg-in-den-arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt Pressemeldung Juli 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Juli 2020 in Hessen

Pollert: „Beschäftigung im Fokus: durch flexibleren Arbeitsmarkt, Befristungsoptionen und moderne Arbeitszeitregelungen!“

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist auch im vierten Monat in Folge coronabedingt gestiegen, und zwar von 197.100 auf rund 204.200.

Trotz der Lockerungen befindet sich der hessische Arbeitsmarkt im Krisenmodus: Die hessische Wirtschaft spürt weiterhin massiv die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftsentwicklung in Industrie, Handel und Dienstleistung. „Zwar versuchen die hessischen Unter­nehmen alles, um ihre Beschäftigten halten zu können. Gerade Kurzarbeit hilft gegenwärtig sehr, durch den dunklen Tunnel zu kommen. Dennoch wirkt sich die voraussichtlich bis Ende 2021 oder noch länger andauernde niedrigere Geschäftsentwicklung für viele hessische Unter­nehmen leider auch zunehmend als Rückgang bei den Arbeitsplätzen aus“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der VhU.

Aktuell werden leider mehr Arbeitsverhältnisse beendet als neue geschaffen. „Deshalb müssen wir alle unsere Anstrengungen darauf richten, die hessischen Unter­nehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wir brauchen dauerhaft ein Belastungsmoratorium bei Steuern und Abgaben, mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere auch im Arbeitsrecht. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss dauerhaft unter 40 Prozent bleiben“, so Pollert.

Statt temporärer Entlastungen braucht es mutige und kluge Weichenstellungen, um die Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verringern. Statt kurzfristiger Lockerungen muss auch das deutsche Arbeitszeitgesetz dauerhaft an die Anforderungen der globalen und digitalisierten Wirtschaft angepasst werden. Denn die hessische Wirtschaft muss unverändert den Strukturwandel der Digitalisierung und die Chancen von Wirtschaft 4.0 meistern.

„So richtig und wichtig alle aktuellen Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung sind, entscheidend für die Zukunft einer digitalen arbeitsteiligen Arbeitswelt ist, wie die Politik gezielt den Beschäftigungsaufbau auch besser unterstützt: Mit flexiblen Beschäftigungsformen, niedrigen Lohnzusatzkosten und einem modernen Arbeitszeitgesetz können Arbeitsplätze langfristig gehalten und neue geschaffen werden.“ Besonders flexible Beschäftigungsformen, wie Zeitarbeit oder Befristungen, helfen in Zeiten der Ungewissheit über die Kontinuität der Auftragsentwicklung, Aufträge erst einmal anzunehmen und daran zu arbeiten, sie zu verstetigen. Auch wird so gerade Berufsanfängern, Geringqualifizierten oder Langzeitarbeitslosen der Weg in Arbeit erleichtert. „Eine Einschränkung solcher Beschäftigungsformen unter der falschen Etikettierung prekärer Arbeitsverhältnisse verhindert oder verlangsamt Neueinstellungen – gerade in schwierigen Zeiten. Wir alle wollen aber einen entfesselten Neustart“, so Pollert.

Arbeitsmarkt Pressemeldung Juni 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Juni 2020 in Hessen

Pollert: „Wirtschaft, Wettbewerb und Wachstum durch Entbürokratisierung ankurbeln“ // Landesregierung sollte im Bundesrat gegen Entsendegesetz stimmen

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist auch im dritten Monat in Folge coronabedingt gestiegen, und zwar von 192.100 auf rund 197.100.

„Aus der tiefsten Rezession mit der größten Neuverschuldung in Deutschland und in Hessen kommen wir nur mit Mut zur Flexibilisierung. Wirtschaft, Wettbewerb und Wachstum müssen jetzt durch Entbürokratisierung und Lockerungen von zu starren Regeln angekurbelt werden. Am Arbeitsmarkt heißt das: Das Arbeitszeitgesetz endlich zeitgemäß neu gestalten, Zeitarbeit erleichtern, rechtssichere Befristungen beibehalten und beim EU-Entsenderecht die Pausentaste drücken. Nur ein hoher Beschäftigungsstand kann das dringend benötigte Konsum- und Investitionsklima anheizen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der VhU.

Durch flexible Beschäftigungsformen können Unter­nehmen auf wirtschaftliche Krisen reagieren und ihre Arbeitsplätze sichern. „Zudem erhalten Berufsanfänger, Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt – auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Mehr als 40 Prozent der befristet Beschäftigten werden im Anschluss übernommen. Flexible Beschäftigungsformen sichern nicht nur Arbeitsplätze, sondern ermöglichen oft erst dessen Schaffung. Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung von sachgrundlosen Befristungen ist in der fortdauernden Corona-Krise besonders kontraproduktiv und deshalb umso dringender zu unterlassen“, erklärte Pollert.

„Mit der EU-Entsende-Richtlinie wird zur völligen Unzeit die große Errungenschaft der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des europäischen Binnenmarktes in Frage gestellt. Die EU-Vorgaben will der deutsche Gesetzgeber einer schlechten Tradition folgend nochmals verschärfen: Sowohl die praxisferne Berechnung zur Entsendedauer als auch der Ausschluss des Gegenbeweises bei Entsendezulagen überdehnen die eigentliche EU-Richtlinie. Die hessische Landesregierung sollte im Bundesrat am 3. Juli 2020 die Zustimmung zu diesem Gesetz verweigern und sich dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene die Einschränkungen zurückgenommen werden“, so Pollert.
 

Weiterführende Informationen
5-Punkte-Paket der VhU zum Neustart aus der Krise

Arbeitsmarkt Pressemeldung Mai 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Mai 2020

Pollert: „Die Krise ist noch längst nicht vorbei – aber es gibt viele offene Stellen und keinen Stillstand am Arbeitsmarkt“

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist auch im zweiten Monat in Folge coronabedingt gestiegen, und zwar von 176.600 auf rund 192.100.

"15 Jahre ist der Arbeitsmarkt von Rekord zu Rekord geeilt. In Hessen arbeiten jetzt rund 500.000 mehr Menschen als noch 2005, zuletzt waren es insgesamt 3,5 Millionen. Die Zahl der Arbeitslosen hatte sich auf unter 150.000 halbiert. Zwar ist diese Rekordfahrt durch die Coronakrise gestoppt worden. Trotzdem treten jeden Tag viele Arbeitnehmer einen neuen Job an. Und es gibt über 80.000 offene Stellen in Hessen. Diese Beschäftigungschancen können und sollten genutzt werden – von Personen auf Arbeitssuche und von den Vermittlern in Arbeitsagenturen und Jobcentern. Es gibt keinen Stillstand am Arbeitsmarkt", sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Der von einer starken Wirtschaft finanzierte Sozialstaat zeige gerade in der Krise seinen Wert. So helfe Kurzarbeitergeld kurzfristig als Lohnersatz und langfristig noch mehr durch den Erhalt des Arbeitsplatzes. "Kurzarbeitergeld wirkt hier als automatischer Stabilisator und dämpft den extrem starken Abschwung. Allerdings sind die gesetzlichen Aufstockungen falsch: Sie führen voraussichtlich zu Beitragserhöhungen. Das können wir in Zeiten des Wiederanfahrens der Wirtschaft weniger denn je gebrauchen. Und es erschwert die gute Arbeit der Bundesagentur in diesen herausragend schwierigen Zeiten. Die Reserven der Bundesagentur von 26 Mrd. Euro werden nicht reichen. Allein bis Ende des Jahres sind schon 31 Mrd. Euro vonnöten. Wir dürfen bei den Sozialleistungen nicht überziehen, wie dies leider mit der pauschalen Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate und der Erhöhung des Kurzarbeitergelds bereits geschehen ist“, so Pollert.

Immer mehr und weitergehende Sozialleistungen seien auch nicht nötig. Denn für echte Notfälle stehe die Grundsicherung bereit. „Wer keine Arbeit hat bzw. zu wenig verdient und bedürftig ist, bekommt zuverlässig vom Jobcenter Geld für Wohnen, Essen, Kleidung, Krankenversicherung sowie vergünstigte Nahverkehrstickets und Eintritt in Museen. Höhere Sozialleistungen sind jedem Einzelnen zu gönnen, belasten aber Steuer- und Beitragszahler noch weiter, die ohnehin einen immer gigantischer werdenden Schuldenberg abzutragen haben. Unsere fünf Forderungen für den Neustart der Wirtschaft aus der Krise lauten: Neue Lasten verhindern, Liquidität sichern, Konsum- und Investitionsklima verbessern, Wachstum stärken und Schuldentilgung bis 2033 festlegen", so Pollert.

Weiterführende Informationen:
 5-Punkte-Paket der VhU zum Neustart aus der Krise
 VhU-Position Grundsicherung als leistungsfähiges System anerkennen

Arbeitsmarkt Pressemeldung April 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen in Hessen im April 2020

Pollert: „Modernisierungsschub für Arbeitszeit auch über die Corona-Krise nutzen!“

Frankfurt am Main. Eine Rekordzahl von Betrieben hat Kurzarbeit angemeldet. Gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitslosen im April sprunghaft um 23.000 auf rund 176.600 gestiegen.

"Der Arbeitsmarkt ist in weiten Teilen der Wirtschaft in den Krisenmodus gegangen. Wir erleben aber auch in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft, dass Arbeit, Lernen oder der private Austausch umgestellt werden auf digitale Kommunikation, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice. Dazu haben auch die befristet gelockerten Arbeitszeitregeln beigetragen. Diesen Modernisierungsschub sollten wir auch über die Corona-Krise hinaus für die dringend benötigte Flexibilisierung unserer Arbeitswelt nutzen", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

Flexibler Arbeitseinsatz und Arbeiten von zu Hause sind für viele buchstäblich über Nacht gekommen und stabilisieren das Wirtschaftsleben. Wie unter einem Brennglas legt die Krise offen, was funktioniert und wo es Nachholbedarf gibt. „Damit die Pandemie nicht in ein Unter­nehmenssterben bisher nicht gekannten Ausmaßes übergeht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um überholte gesetzliche Arbeitszeitregeln zu modernisieren.“ In der Krise und danach müsse das starre deutsche Arbeitszeitrecht flexibilisiert werden. Richtigerweise sehe die Arbeitszeitverordnung seit dem 10. April befristet für einzelne Bereiche eine tägliche Höchstarbeitszeit von bis zu 12 Stunden, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von im Ausnahmefall über 60 Stunden sowie eine Absenkung der Ruhezeit - bei entsprechendem Ausgleich - auf 9 Stunden vor. „Diese Erleichterungen aber bereits zum 31. Juli 2020 wieder auslaufen zu lassen ist viel zu früh, denn nach allem was wir heute wissen, wird die pandemiebedingte Ausnahmesituation am Arbeitsmarkt leider noch deutlich länger dauern“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Auch nach der Krise muss es bei wesentlichen Lockerungen der Arbeitszeit bleiben, die auf die gesamte Wirtschaft ausgedehnt werden müssen. Vor allem muss die wöchentliche Höchstarbeitszeit bleiben. Per Tarifvertrag muss es möglich sein, die Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden anzupassen und auf eine blockweise Unterteilung umzustellen. „Schädlich wäre allerdings noch mehr gesetzlicher Zwang, wie der vom Bundesarbeitsminister vorgeschlagene Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice, zumal die Arbeitsorganisation in vielen Fällen – zum Beispiel in der Produktion – dies gar nicht zulässt. Vielmehr müssen weiterhin die betriebsindividuell passenden Regelungen zu Homeoffice oder mobilem Arbeiten einvernehmlich zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer gefunden werden. Nur so entsteht die in einer modernen digitalisierten Arbeitswelt dringend notwendige Flexibilität, um alle Aufträge und Kundenwünsche pünktlich und in hoher Qualität zu erledigen und die innerbetriebliche Zusammenarbeit hierauf auszurichten", sagte Pollert.

Arbeitsmarkt Pressemeldung März 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im März 2020

Pollert: „Trotz Krisenpaket erhebliche Kosten durch Kurzarbeit“ // Dank an Arbeitsagenturen

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen in Hessen ist im März um rund 3.800 auf rund 153.600 gesunken.

"Auf dem Arbeitsmarkt herrscht in diesem März noch Ruhe vor dem Sturm. Weite Teile der Wirtschaft, darunter viele kleine und mittlere Unter­nehmen, erleben einen brutalen Geschäftseinbruch oder mussten sogar von heute auf morgen ihren Geschäftsbetrieb erst einmal einstellen. In vielen Fällen laufen Kosten für eingegangene Verpflichtungen weiter, obwohl die Einnahmen stocken. Um diese zu bedienen, fehlt den Unter­nehmen flüssiges Geld, was normalerweise in die Insolvenz führt. Um Unter­nehmensexistenzen zu sichern und Entlassungen zu vermeiden ist es deshalb richtig, dass – neben unterschiedlichen Liquiditätshilfen des Bundes und der Länder – mit dem Krisen-Paket die Kosten der Kurzarbeit für Arbeitgeber deutlich sinken. Die Bundesregierung sollte jetzt auch die Höchstdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern, um den Unter­nehmen Planungssicherheit zu geben. Den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen danken wir für ihren wichtigen Einsatz, die derzeitige Flut von Anträgen schnellstmöglich zu bearbeiten, damit die Entlastungen von den Personalkosten greifen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU).

Forderungen nach Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber seien kontraproduktiv. „Es muss alles dafür getan werden, um Insolvenzen und nach Möglichkeit auch betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die lebenswichtige Unter­nehmensentlastung darf nicht konterkariert werden, von der auch die Beschäftigten profitieren, wenn ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt. Denn trotz der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge tragen Arbeitgeber auch jetzt für Kurzarbeiter noch einen erheblichen Kostenanteil wegen Urlaub, Feiertagsvergütung, Krankheit, Sonderzahlungen und Betrieblicher Altersvorsorge. Zielführender ist es, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter in einem Nebenjob einzuführen. Die Bundesregierung hat hier eine bis Oktober befristete Lockerung auf den Weg gebracht, die allerdings noch zu bürokratisch und zu eng ist. Denn der Anreiz für eine Beschäftigungsaufnahme ist auf Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen beschränkt. Besser wäre es, Tätigkeiten in allen Branchen und Berufen zu begünstigen, da unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten eng verzahnt sind“, sagte Pollert.

Arbeitsmarkt Pressemeldung Februar 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Februar 2020

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Hessen muss zu einem Magneten für ausländische Fachkräfte werden // Schnelle und transparente Verfahren notwendig

Frankfurt/Main. Die Zahl der Arbeitslosen in Hessen ist im Februar um rund 2.400 auf rund 157.500 gesunken.

Trotz vieler Unsicherheiten ist der Arbeitsmarkt insgesamt weiterhin robust und die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz gut: In Hessen gibt es aktuell über 100.000 Stellen in allen Berufen und in allen Regionen – die Auftrags- und Umsatzeinbrüche insbesondere in der exportorientierten Industrie sind jedoch warnende Vorzeichen.

Unabhängig davon brauchen hessische Unter­nehmen heute und in den nächsten Jahren mehr qualifizierte ausländische Fachkräfte, etwa im Handwerk, im Baugewerbe, den Gesundheitsberufen sowie in technischen und IT-Berufen. „Deshalb ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine sehr gute Nachricht für Deutschland und besonders für Hessen. Mit dem Flughafen Frankfurt ist Hessen erste Anlaufstelle in Deutschland für viele Menschen aus aller Welt – und muss jetzt auch zu einem Magneten für ausländische Fachkräfte werden“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU).

Wichtig sei es, zusammen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch eine Willkommenskultur für Fachkräfte zu entwickeln: „Wer einen Arbeitsvertrag, Qualifikation und Sprachkenntnisse mitbringt, hat alle Chancen in unserer Gesellschaft“, so Pollert. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer-Jahrgänge entstehe auch dann eine große Fachkräftelücke, wenn alle hiesigen Potenziale weiter gehoben würden – unter anderem mit mehr dualer Ausbildung, mehr Frauenerwerbsbeteiligung und einem längeren Erwerbsleben. Qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland könnten das Fachkräfteproblem der hessischen Wirtschaft nicht lösen, aber abmildern. Zudem schüfen sie mit ihrer Produktivität auch neue Beschäftigungschancen für andere.

„Hierzulande herrscht oft die Vorstellung, Fachkräfte aus aller Welt würden nur darauf warten, bei uns arbeiten zu dürfen. Hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger ziehen an unserem Land jedoch häufig auch vorbei“, so Pollert. Zu einer Willkommenskultur gehöre daher die passende Willkommensstruktur. Die am Einwanderungsprozess beteiligten Behörden – Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, Zeugnis-Anerkennungsstelle, Botschaft – müssten besser zusammenarbeiten und schneller entscheiden. Bisher dauern Verfahren für eine Aufenthaltserlaubnis teilweise weit über ein Jahr und damit zu lang: „Dieser Behördenmarathon schreckt Arbeitgeber und qualifizierte Bewerber aus dem Ausland ab. Hier müssen die Behörden in Kommunen, Land und Bund schnell besser werden“, sagte Pollert.

Arbeitsmarkt Pressemeldung Januar 2020

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Januar 2020

Pollert: „Die Zeiten am Arbeitsmarkt werden rauer – Arbeitsagenturen müssen zielgenauer vermitteln, Arbeitslose Anstrengungen verstärken und Unter­nehmen Fördermöglichkeiten nutzen“

Frankfurt/Main. Die Zahl der Arbeitslosen in Hessen ist im Januar 2020 stärker als saisonüblich um rund 13.500 auf rund 159.850 gestiegen. Bei den Arbeitsagenturen melden sich seit Monaten mehr Arbeitslose nach Beendigung ihrer Beschäftigung als im jeweiligen Vorjahresmonat.

Zugleich zieht die Zahl der Kurzarbeiter deutlich an. "Die Zeiten am Arbeitsmarkt werden rauer. Gleichzeitig gibt es aber auch viele offene Stellen in allen Berufen und in allen Regionen. Allein knapp 50.000 offene Stellen sind bei den Arbeitsagenturen gemeldet, insgesamt sind es über 100.000. Die Arbeitsagenturen müssen jetzt passende Stellen schneller und zielgenauer anbieten. Arbeitslose müssen sich flexibel zeigen und etwa einen längeren Weg zum neuen Arbeitsplatz in Kauf nehmen. Für Unter­nehmen lohnt es sich, bei motivierten Bewerbern mit Qualifikationsdefiziten die Fördermöglichkeiten von Arbeitsagenturen oder Jobcentern zu nutzen", sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Arbeitslose, die über ihren Wohnort hinaus nach Beschäftigung suchen, finden häufiger und schneller wieder eine Beschäftigung. "Von den rund 127.000 hessischen Arbeitslosen, die innerhalb des letzten Jahres in sozialversicherte Arbeit gekommen sind, haben rund die Hälfte einen Job außerhalb ihres Wohnortes gefunden. Für Arbeitslose bietet die überregionale Vermittlung deshalb große Chancen. Auch für Arbeitsagenturen und Jobcenter lohnt es sich, über die Grenzen ihrer Stadt oder Landkreise hinauszuschauen. Von den zahlreichen Jobchancen profitieren auch viele, die es nicht so leicht am Arbeitsmarkt haben: 9.500 Langzeitarbeitslose, 4.700 schwerbehinderte Menschen, 12.800 über 55-jährige und 46.000 ohne Berufsausbildung haben innerhalb eines Jahres den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt geschafft. Auch in schwieriger werdenden Zeiten bieten die hessischen Unter­nehmen Chancen für alle am Arbeitsmarkt“, sagte Pollert

Hintergrund: Statistik der Bundesagentur für Arbeit:  Abgang und Verbleib von Arbeitslosen in Beschäftigung, Datenstand November 2019