Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)

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Homepage: www.personaldienstleister.de

 

     Präsident
     Sebastian Lazay

     Geschäftsführer, Extra-Personalservice GmbH, Hamburg

 

 
     Hauptgeschäftsführer
     Florian Swyter

 
 

Anzahl der Mitgliedsunternehmen: über 4.600 Betriebe 

Ziele:

Aufgrund neuer Rahmenbedingungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) stehen Personaldienstleister und ihre Kunden vor großen Herausforderungen. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) als starker und verlässlicher Partner in der Branche bündelt die Interessen der Personaldienstleister und vertritt diese gegenüber Politik, Wirtschaft sowie Medien.

Beschreibung:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsbranche in Deutschland, der als einziger Branchenverband seinen Hauptsitz in Berlin hat und damit direkt an der Schnittstelle zu Entscheidern in der Politik agiert. Alleinstellungsmerkmal auf europäischer und internationaler Ebene ist die Mitglied­schaft in den Dachverbänden World Employment Confederation (vormals Ciett) und World Employment Confederation-Europe (vormals Eurociett). Als einziger Branchenverband ist der BAP Mitglied in den Spitzenvereinigungen der deutschen Wirtschaft Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband Großhandel, Außendienst und Dienstleistungen (BGA) und Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi). Eine enge Zusammenarbeit pflegt der Verband darüber hinaus mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V., dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. (Bundesarbeitsgericht), den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN), der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) sowie Österreichs Personaldienstleister. Es erfolgt zudem ein regelmäßiger Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und deren Regionaldirektionen.
Der BAP ist Sprachrohr der Branche und hat rund 2.000 Mitglieder mit 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben. Der Verband vereint gut 50 Prozent der Branche – bezogen auf Umsatz oder beschäftigte Zeitarbeitnehmer – unter einem Dach. Neben den großen, internationalen Unter­nehmen der Branche sind etwa 95 Prozent der Verbandsmitglieder kleine und mittelständische Firmen.

Aufgaben:

Der BAP organisiert aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber, den Ministerien, den Parteien, den Verbänden, den öffentlichen Institutionen sowie den Medien in Deutschland und gestaltet so den Arbeitsmarkt mit. Neben der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit versteht sich der BAP vor allem als juristischer Berater für seine Mitglieder. Mit der Förderung des Austauschs von Bildung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Personaldienstleistungen übernimmt der Verband gesellschaftliche Verantwortung. Der BAP ist in den Themenfeldern Politik, Recht, Digitalisierung, Integration, Bildung, Internationales, Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit und Personalvermittlung tätig.

Darüber hinaus verhandelt der Verband im Rahmen der Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) regelmäßig die tariflichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung in der Zeitarbeit. Mit einem Verhaltenskodex, über dessen Einhaltung ein Schiedsgericht wacht, setzt sich der BAP für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.