AHH warnen vor Demontierung der sozialen Selbstverwaltung der Krankenkassen

Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks e.V. (AHH)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen an Entscheidungsprozessen beteiligt bleiben. Die Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks e.V. betrachten die jüngsten ordnungspolitischen Tendenzen in den Gesetzgebungsvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums mit großer Sorge und fordern die Beibehaltung der Sozialpartnerschaft.

Hintergrund sind die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der mit dem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ unter anderem die Besetzung der Organe des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) neu regeln will. So soll der demokratisch gewählte und autonom tätige Verwaltungsrat im GKV-Spitzenverband künftig durch hauptamtliche Kassenfunktionäre besetzt werden. Noch setzt sich der Verwaltungsrat je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammen. Beide Gruppen treffen Entscheidungen, die für die Krankenkassen von grundsätzlicher Bedeutung sind, wie zum Beispiel Versorgungsleistungen, Haushaltspläne und über Führungspersonal.

Aus Sicht der Arbeitgeberverbände trägt die soziale Selbstverwaltung maßgeblich dazu bei, dass Beschlüsse des GKV-SV praxisgerecht, ökonomisch vertretbar und gesellschaftlich akzeptiert sind. Darüber hinaus werde die Entfernung der ehrenamtlichen Selbstverwalter aus dem GKV-SV-Entscheidungsgremium auch die demokratische Legitimation wichtiger Institutionen des Gesundheitssystems in Frage stellen.

Rainer von Borstel, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände sagte dazu: „Als Arbeitgeberverbände sind wir Sozialpartner, die mit den jeweiligen Gewerkschaften – den Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - Vereinbarungen verhandeln und Tarifverträge abschließen. Dies ist eine der ureigenen Aufgaben der Tarif- und Sozialpartnerschaft. In jüngster Zeit stellen wir fest, dass sich der Staat immer mehr in die Tariffreiheit und in die Aufgaben der Sozialpartner einmischt. Genau wie Tarifverträge auf die Sozialpartnerschaft gestützt sind, werden die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt und so die Interessen beider Gruppen vertreten. Zu befürchten ist, dass der Vorstoß des Ministers ein Angriff insgesamt auf die Selbstverwaltung ist. Denn wir haben nicht nur im Gesundheitsbereich eine Selbstverwaltung, sondern in allen Sozial­versicherungen. In der Konsequenz wird durch diesen Gesetzesvorschlag sowohl die soziale Mitbestimmung aufgekündigt als auch das System der Sozial­versicherungen insgesamt in Frage gestellt.“

Zugleich will das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Spahn die regional gesetzlichen Krankenkassen zu einer bundesweiten Öffnung zwingen. Somit fokussiert sich das Gesetz einseitig auf Preiswettbewerb und zwingt die Krankenkassen, den Wettbewerb um die beste Versorgung und die beste Leistung aufzugeben.

Wolfgang Kramwinkel, Präsident der Arbeitgeberverbände machte deutlich: „Wir wollen, dass es vor Ort weiter eine attraktive und ausreichende Gesundheitsversorgung gibt. Denn mit dem Gesetz droht eine weitgehende Beseitigung des regionalen Versorgungsprinzips durch lokale und regionale Krankenkassen. Das hätte viele Nachteile für Versicherte und Patienten.“

„Der vorliegende Entwurf schränkt die Unabhängigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung stark ein, schwächt die Sozialpartnerschaft und erhöht gleichzeitig die Zugriffsmöglichkeiten der Politik. Wir fordern daher die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land auf, die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zu korrigieren,“ so Kramwinkel abschließend.

Die Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks sind der Zusammenschluss von 30 handwerklichen Fachverbänden, in denen rund 15.000 Betriebe freiwillig organisiert sind.

Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks (AHH)
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