Betriebe sollen Heimarbeit weiter selbst regeln dürfen

Mittelhessische Unternehmer kritisieren Vorschlag eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Home-Office

Der Unternehmerverband Mittelhessen (UVM) weist den Vorschlag der SPD nach einem generellen Anspruch auf ein Home-Office zurück. Arbeitsminister Hubertus Heil will bis zum Herbst ein Gesetz vorlegen, dass ein Recht auf das Arbeiten von Zuhause einführen soll.

 „Arbeitgeber müssen ihre Unter­nehmen weiter so organisieren dürfen, wie es den betrieblichen Abläufen und den Bedürfnissen der Kunden am besten entspricht“, fordert Klaus-Achim Wendel, der Vorsitzende des Unternehmerverbands Mittelhessen. Viele heimische Unter­nehmen würden schon jetzt dort, wo es sinnvoll und möglich sei, eigeninitiativ Lösungen und Regelungen rund um das Home-Office entwickeln und gemeinsam mit den Mitarbeitern und Betriebsräten umsetzen.

„Die Coronakrise hat gezeigt, dass die mittelhessischen Unter­nehmen den plötzlichen Übergang von der Büroarbeit hin zu realistischen Home-Office-Angeboten gut bewältigt haben. Es braucht also gar keine komplizierten Regelungen, die von oben herab verordnet werden. Wir benötigen angesichts der aktuellen Herausforderungen keine weiteren staatlichen Vorgaben, sondern viel mehr Flexibilität“, sagt der Dillenburger Unternehmer. Gerade im Hinblick auf die Pandemie, die für den größten Wirtschaftsrückgang seit Jahrzehnten gesorgt hat, müsse ein Konsum- und Investitionsklima geschaffen werden, welches der Wirtschaft ermöglicht, schnell wieder erfolgreich zu sein.

Außerdem bedeute die Arbeit im Home-Office einen erheblichen Aufwand für die Arbeitgeber, damit sie die daten- und arbeitsschutzrechtlichen Standards garantieren können. „Hinzu kommt, dass für eine technisch reibungslose Arbeit von Zuhause überall schnelles Internet vorhanden sein muss. In vielen ländlich geprägten Gebieten Mittelhessens gibt es aber keine flächendeckende Breitbandversorgung. Hier soll die Politik zunächst einmal die notwendige Infrastruktur ausbauen, bevor sie über einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit fabuliert“, so der Vorsitzende weiter.

„Dazu benötigen wir dringend eine Modernisierung des starren Arbeitszeitgesetzes. Gerade in Arbeitsbereichen, in denen mobil gearbeitet wird, ist die korrekte Zeiterfassung ohnehin schon schwierig umzusetzen. Mit einem generellen Rechtsanspruch auf eine Tätigkeit im Home-Office dürften sich diese Probleme weiter potenzieren“, mahnt Wendel. „Beispielsweise müssen aktuell zwischen zwei Arbeitstagen elf Stunden Ruhepause liegen. Wenn jemand nach seinem Feierabend um 18 Uhr gegen 23 Uhr noch eine E-Mail beantwortet, darf er am nächsten Tag frühestens um 10 Uhr wieder ins Büro kommen oder im Home-Office den PC anschalten. Diese Regelung ist einfach nicht mehr zeitgemäß und hat mit modernen Arbeitsweisen rein gar nichts zu tun“, resümiert der Vorsitzende. Wünschenswert sei daher eine variable Gestaltung der Ruhezeit, bei der der Arbeitnehmer die Verantwortung für die Einhaltung selbst trage. Parallel dazu müsse die Tagesbetrachtung der Arbeitszeit endlich durch eine Wochenbetrachtung abgelöst werden, wie es auch das Europarecht vorsehe.

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