Bettensteuerpläne in Rüdesheim: Stadt ignoriert Tourismuspolitik der hessischen Landesregierung

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen: klares Nein! zur Rüdesheimer Matratzenmaut // Tourismusfinanzierung durch den neuen Tourismusbeitrag sichern

Angesichts der Beschlusslage und konkreten Pläne des Magistrats der Stadt Rüdesheim am Rhein zur Einführung einer sog. Bettensteuer erklärt der Branchenverband der hessischen Hotellerie und Gastronomie erneut und in aller Deutlichkeit seine ausdrückliche Ablehnung. Der Verband habe bereits in der Vergangenheit mehrfach und dezidiert auf erhebliche rechtliche Bedenken und nicht absehbare wirtschaftliche Folgen hingewiesen.

So seien mit der Unterstützung des DEHOGA Bundesverbandes bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Bettensteuern der Städte Bremen, Hamburg und Freiburg beim Bundesverfassungsgericht anhängig. „Wir sind von der Verfassungswidrigkeit der sog. Bettensteuer, die der Umsatzsteuer gleichartig nachgebildet ist, fest überzeugt“, so der Präsident des DEHOGA Hessen Gerald Kink in Wiesbaden.

Der hessische Branchenverband stellt zudem klar, dass es nicht sein könne, eine Branche in diesem großen Umfang einseitig zu belasten, um kommunale Haushaltslöcher zu stopfen. Die letzten Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr (dwif) zeige deutlich auf, dass der städtische Haushalt der Stadt Rüdesheim vom Tourismus mit Einnahmen aus Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von ca. 7,2 Millionen Euro jährlich profitiere. Zudem generiere die Stadt noch erhebliche Einnahmen an Parkgebühren durch Gäste, Zahlungen von Schiffsanlagern und Einnahmen der Seilbahn.  Auch müsse vor dem Hintergrund der Schaffung weiterer Abgaben die Leistung der Hoteliers anerkannt werden, die in den vergangenen Jahren massiv in Arbeitsplätze, Mitarbeiterqualifizierung, in die Betriebe selbst und damit auch in die Attraktivität der Stadt Rüdesheim investiert haben.

„Die Idee einer Bettensteuer, gerade jetzt, da das Land die Möglichkeit des neuen Tourismusbeitrages eröffnet hat, ist ein vollkommen kontraproduktives und daher falsches Signal!“, betont Gerald Kink.

Grundsätzlich signalisiere die Branche schließlich ihre konkrete Mitwirkung, wenn es darum geht, branchenübergreifend ihren Beitrag zur Tourismusfinanzierung zu leisten. Sollten allerdings direkte finanzielle Beiträge durch die Hotellerie aufgebracht werden, dann werde auch eine entsprechende Verwendung der Mittel für die touristische Infrastruktur und das Tourismusmarketing erwartet. Die Hoteliers wollten mitgestalten und im gemeinsamen Dialog mit der Stadt eine zukunftsorientierte, nachhaltige Lösung entwickeln, von der alle profitieren.

Diese sei dringend notwendig, müsse doch der Tourismus in Rüdesheim und im gesamten Rheingau auf ein neues Fundament gestellt werden, das von einer Mehrheit getragen werden könne. Nur die Einführung eines Tourismusbeitrags böte diese konkrete Möglichkeit, so Kink.

Der Tourismusbeitrag, geregelt in § 13 Kommunalabgabengesetz (KAG), ist wie der bereits seit Jahrzehnten eingeführte Kurbeitrag durch den Hessischen Landtag mit Wirkung zum 1.1.2016 beschlossen worden. Eine Mustersatzung für die hessischen Kommunen liegt vor. Die Anerkennung als Tourismusort hat die Stadt beantragt. Jetzt fehlt nur noch die Umsetzung.

Es ist daher widersinnig, in tourismusstarken Kommunen wie Rüdesheim jetzt noch ernsthaft über die Einführung einer Bettensteuer zu diskutieren, zumal diese die Tourismuspolitik des Landes Hessen auf den Kopf stellt.


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