DEPV und VEH fordern Heizkostenentlastung auch für nicht leitungsgebundene Energien

Heizöl- und Holzpelletkunden bei Preisbremse nicht vergessen!

Berlin/Mannheim, 24. November 2022. Die geplante Beschränkung der Gas- und Strompreisbremse auf leitungsgebundene Energieträger lässt rd. 30 Prozent der Gebäude außen vor, die z. B. mit Heizöl oder Holzpellets beheizt werden.

Dabei haben diese zum erheblich Teil Preissteigerungen in ähnlicher Größenordnungzu verkraften wie bei Erdgas, Fernwärme oder Strom. Der VEH - Verband für Energiehandel Südwest-Mitte und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) fordern daher von der Bundesregierung eine Entlastung für alle betroffenen Heizungsbetreiber im gleichenUmfang.

„Die vorgesehene Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung über das Jobcenter ist kein gleichwertiger Ersatz,“ betont VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke. „Besserwäre eine komplette Gleichbehandlung dieser Haushalte bei der sozialpolitisch begründeten Heizkostenentlastung. Außerdem ist die Härtefallregelung in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse noch nicht einmal im Detail enthalten,“ ergänzt DEPV-GeschäftsführerMartin Bentele. Die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar und scheint für die Betroffenen mit erheblichen Hürden verbunden zu sein, kritisieren die Verbandsvertreter.

Tom Hering, i.A. des VEH
Telefon: +49 (0)341 - 2310 9018
E-Mail: veh@neulandquartier.de

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