Steuerliche Entlastungen und mehr Flexibilität gefordert

Unternehmerverband Mittelhessen (UVM)

Der Vorstand des UVM beleuchtet die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen 2019 kritisch. "Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück.

Es wurden etliche neue Gesetze verabschiedet, deren Folgen die mittelhessischen Betriebe zu spüren bekommen", resümierte der Vorsitzende des Verbandes, Wendel: "Für großen Unmut hat bei unseren heimischen Unternehmern die im November vom Bundestag beschlossene Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags gesorgt. Dieses Vorgehen entlastet am Ende nur ausgewählte Kreise von Steuerzahlern und benachteiligt gleichzeitig Unternehmer und Selbstständige. Diese werden somit trotz ihrer hohen Beitragsleistung abgestraft." 

Eine weitere Sorge der Unternehmer seien die ständigen Steigerungen bei den Lohnnebenkosten. "Mit der nun vorgestellten Grundrente wird die bereits seit längerem von uns kritisierte Politik, die eindeutig auf das Wohlwollen der älteren Generationen fokussiert ist, fortgesetzt. Neben der Tatsache, dass es ungerecht ist immer neue Lasten auf unsere Kinder und Enkel abzuwälzen, führen Wahlgeschenke wie die Rente mit 63 oder eben jetzt die Grundrente zeitnah dazu, dass die Sozialbeiträge in Deutschland die wichtige 40-Prozent-Marke reißen und somit die Lohnkosten immer weiter steigen. Gerade weil die aktuell zu beobachtende konfrontative Handelspolitik auf den internationalen Märkten den Druck auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe weiter erhöht, ist eine solche Entwicklung unverantwortlich. Die Wirtschaft benötigt vielmehr genau jetzt steuerliche Entlastungen und stabile Sozialbeiträge, um rasch in Maßnahmen für eine erfolgreiche Digitalisierung und die Weiterbildung der Mitarbeiter investieren zu können", erläuterte Wendel.

Den stellvertretenden UVM-Vorsitzenden Rincker beunruhigen die Auswirkungen des Fachkräftemangels, weshalb er ausdrücklich das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung begrüßt: "Wir freuen uns, dass das Gesetz seine dringend notwendige Reform erhalten hat und am 1. März 2020 in Kraft tritt. Die Bundesregierung ermöglicht dadurch eine gesteuerte Zuwanderung von ausländischen Fachkräften, die keine EU-Bürger sind. Diese dürfen künftig, sofern sie über eine in Deutschland anerkannte Qualifikation verfügen, einreisen und einen Job suchen." Die Facharbeiter aus den Drittstaaten würden in erster Linie für die Berufe gewonnen, deren Nachfrage nicht ausreichend durch die inländischen Arbeitskräfte abgedeckt sei.

"Durch den demografischen Wandel und die zunehmende Akademisierung der Gesellschaft bekommt die mittelhessische Wirtschaft den Mangel an geeigneten Fachkräften bereits deutlich zu spüren. Natürlich wird sich diese Herausforderung nicht alleine durch ausländische Fachkräfte lösen lassen. Vielmehr müssen wir gemeinsam mit der Politik und der Arbeitsverwaltung alle vorhandenen Potentiale unseres Arbeitsmarktes heben und besonders im Bereich der Berufsorientierung an Schulen weiter am Ball bleiben."

(Quelle: Unternehmerverband Mittelhessen)

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