Baupolitik: Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

Brömer: „Hessische Wirtschaft ist von Bundesratsvotum enttäuscht“

Frankfurt am Main. Zum heutigen Bundesratsbeschluss, die Kennzeichnung von HBCD-haltigem Dämmstoff, also von additiven Flammschutzmitteln, als „gefährlichen Abfall“ für ein Jahr auszusetzen, erklärt Jörg Brömer, Vorsitzender des Bauausschusses der VhU und Geschäftsführer des Wiesbadener Bauunternehmens Brömer und Sohn GmbH: „Die hessische Wirtschaft braucht eine verlässliche, rechtssichere, und praktikable Regelung für die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle. Der Bundesrat hat heute leider die Chance verpasst, dies langfristig zu gewährleisten und dem Entsorgungschaos ein Ende zu setzen“.

Hintergrund der Debatte ist eine EU-Verordnung, die dazu geführt hatte, dass der Bundesrat auf Betreiben des hessischen Umweltministeriums seit dem 1. Oktober 2016 HBCD-haltige Stoffe als gefährlichen Abfall einstufen lässt. Die Folge ist ein massiver Entsorgungsnotstand. Viele Müllverbrennungsanlagen hatten wegen der Einstufung die Annahme verweigert, die Entsorgungspreise waren seit September auf über 7.000 € pro Tonne explodiert und Baustellen mussten stillgelegt werden. Auf Antrag des Saarlandes sollte der Bundesrat nun zu einer „eins zu eins“-Übernahme der EU-Vorgaben zurückkehren, was laut Brömer heute leider misslang.

Brömer: „Hier werden künstlich bürokratische und kostspielige Hürden aufrechterhalten, die jeglicher ökologischer Grundlage entbehren.“ Schließlich sähen auch die Umweltbehörden keine akute Gefährdung der Umwelt, und dennoch werde der bewährte Entsorgungsweg unnötig versperrt bzw. nicht langfristig ermöglicht. Brömer erwartet in der Konsequenz weitere Verunsicherungen auf den hessischen Baustellen und teilweise existenzielle Bedrohungen kleinerer Handwerksbetriebe. 

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