Bekämpfung von Schwarzarbeit

Reimann: Behörden müssen effektiver und klüger kontrollieren

„Um Schwarzarbeit noch weiter einzudämmen, muss der Zoll effektiver und klüger am Bau kontrollieren. Die wenigen schwarzen Schafe dürfen unsere Branche nicht insgesamt in Verruf bringen“, forderte Thomas Reimann, stellvertretender Vorsitzender des VhU-Bauausschusses und Vorstandsvorsitzender der ALEA Hoch- und Industriebau AG.

Anfang Mai 2017 hatten Zoll und Polizei einen Bau-Mafia-Ring im Rhein-Main-Gebiet entdeckt, 60 Objekte durchsucht und sechs Verdächtige festgenommen. Allein in den Fällen, die der Zoll in Hessen dabei aufgedeckte, liege der Schaden laut Zoll bei rund 800 Mio. Euro jährlich. Bundesweit betrage laut Institut für angewandte Wirtschaftsforschung, Tübingen, die Dunkelziffer mehr als 300 Mrd. Euro.

Reimann sagte, trotz des harten Wettbewerbs in Ausschreibungen dürfe kein Unternehmer „der Versuch erliegen“, durch Schwarzarbeit Kosten zu senken, um günstiger anbieten zu können. Ausmaß und Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung seien nach wie vor für die deutsche Bauwirtschaft bedrohlich. 

Reimann: „Die Scheinselbstständigkeit und die Zahl der Einmannbetriebe nehmen erschreckend zu. Zum Teil erleben wir mafiöse Strukturen, in denen mit hoher krimineller Energie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen werden. Das geht zu Lasten der Solidargemeinschaft und zu Lasten des fairen Wettbewerbs am Bau. Die Wettbewerbs­verzerrungen benachteiligen sowohl den ehrlichen Unternehmer als auch den gesetzestreuen Bürger. Ebenso leiden die Konkurrenzfähigkeit inländischer Betriebe und damit die Sicherheit der Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter und letztlich auch die tarifpolitische Handlungsfähigkeit der Sozialpartner.“

Reimann lobte, der Gesetzgeber habe in den vergangenen Jahren Forderungen der Bauwirtschaft gegen Schwarzarbeit aufgegriffen. Beispielsweise wurden der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wirksame neue Instrumente zur Schwarzarbeitsbekämpfung an die Hand gegeben. Dazu gehören die Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit am Bau, die Sofortmeldepflicht bei Aufnahme einer Beschäftigung, die Mitführungspflicht des Personalausweises oder eines Passersatzes zur Identitätsfeststellung bei Baustellenkontrollen, das Einsichtsrecht des Zolls in Lohn- und Geschäftsunterlagen sowie die Durchführung verdachtsunabhängiger Baustellenprüfungen.

Gleichwohl müssten aber die politischen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden: „Dabei ist allen klar, dass die hohe Belastung regulärer Beschäftigungsverhältnisse mit Steuern und Abgaben eine der Hauptursachen für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist. Eine effektive Gegenstrategie muss daher vor allem hier ansetzen und die Steuer- und Abgabenbelastung verringern“, sagte Reimann.

Ferner müsse die Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden, und zwar bereits bei der Gewerbeanzeige sowie der Eintragung in die Handwerksrolle: „Die Voraussetzungen für eine selbstständige baugewerbliche Tätigkeit müssen bereits zu diesem Zeitpunkt durch die Gewerbeämter und die Handwerkskammern überprüft werden. Dazu müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das führt zu einer verbesserten Früherkennung von Scheinselbständigen“, sagte Reimann.

Nötig sei schließlich auch die Einrichtung von Sonderdezernaten für den Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften und von bezirksübergreifend zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um zu einer effektiveren Strafverfolgung zu kommen.

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