Novellierung der hessischen Bauordnung

Brömer: „Die Landespolitik sollte die Novellierung der hessischen Bauordnung als Chance zur Vereinfachung und Kostenreduktion am Bau nutzen.“

Frankfurt am Main. Zur anstehenden Novellierung der hessischen Bauordnung erklärte Jörg Brömer, Vorsitzender des Bauausschusses der VhU und Geschäftsführer des Wiesbadener Bauunternehmens Brömer und Sohn GmbH: „Die anstehende Novellierung der hessischen Bauordnung bietet die Chance, das Bauen zu vereinfachen, zu beschleunigen und Kosten zu reduzieren, indem Vorschriften in der HBO gebündelt und unnötige Regelungen außerhalb der HBO abgeschafft werden.

Das ist eine Chance zum Vereinfachen, zum Kostenreduzieren, für mehr Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit und auch mehr Umweltschutz und Lebensqualität.“

Die derzeitige HBO bestehe neben dem eigentlichen Gesetzestext aus einem „unübersichtlichen Konvolut“ technischer Baubestimmungen. Die vielen Regelwerke mit den zugehörigen Spezifikationen und Verweisen erschwerten die Arbeit von Planern, Baufirmen und Genehmigungsbehörden, erhöhten die Gefahr von Fehlern und schafften Rechtsunsicherheit, monierte Brömer. Zudem unterliege die Einführung dieser technischen Baubestimmungen keiner parlamentarischen Kontrolle, sondern führe zu einer „Machtkonzentration im Wirtschaftsministerium“. Brömer: „Der Großteil der technischen Baubestimmungen sollte in die HBO eingegliedert werden. Um die Planungssicherheit zu steigern, sollten unterjährig möglichst keine neuen technischen Baubestimmungen mehr durch Verwaltungsakte vorgeschrieben werden.“

Ein weiteres Thema ist für Brömer die Definition von Gebäuden als Sonderbau: „Als Sonderbau sollten nur wenige, außergewöhnliche Gebäude definiert werden, etwa Krankenhäuser, Hochhäuser oder Flughäfen, um Verzögerungen und Verteuerungen gewöhnlicher Gebäude zu vermeiden.“ Ferner forderte Brömer „eindeutige Regelungen zum Schallschutz“, um für mehr rechtliche Klarheit zu sorgen. Vorbild sei der Brandschutz. Notwendig sei auch, die Abstandsflächenregelungen der HBO an zeitgemäße Bauweisen und Formen anzupassen. Ferner sollten Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht harmonisiert werden, um Kosten und Nachbarstreitigkeiten zu reduzieren.“

Anlage:  VhU-Stellungnahme HBO

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