Umweltpolitik

Wirtschaftsverbände: Neue hessische Verfüllrichtlinie muss die Entsorgung von Erdaushub und weiteren ungefährlichen Bauabfällen in Hessen verbessern

Frankfurt am Main. Die Entsorgung von Erdaushub und anderen ungefährlichen Bauabfällen in Hessen wird aufgrund unnötig komplizierter Regeln immer schwieriger und teurer und muss aus Sicht der Wirtschaft verbessert werden. Dazu sollte das hessische Umweltministerium bei der derzeit laufenden Überarbeitung der hessischen Verfüllrichtlinie Fachleute und Praktiker aus den Verbänden bzw. Unter­nehmen einbinden – und nicht allein Vertreter der hessischen Umwelt- und Genehmigungsbehörden. Das fordern acht Wirtschaftsverbände und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) vom hessischen Umweltministerium in einem Aufruf. Die neue hessische Verfüllrichtlinie soll laut Plan des Ministeriums am 1. August 2023 in Kraft treten. Zeitgleich ist das Inkrafttreten der Mantelverordnung des Bundes vorgesehen.

Erdaushub fällt an, wenn Keller, Tiefgaragen oder Verkehrswege gebaut werden. Im Jahr 2021 wurden in Hessen 8,5 Millionen Tonnen Steine und Erden – zum größten Teil natürliche Böden – in Tagebauen zur Rekultivierung verfüllt. Vor allem aufgrund staatlicher Vorgaben hat sich die Entsorgung von Erdaushub und anderen ungefährlichen Bauabfällen stark verteuert: Von 2015 bis 2022 sind die Kosten für Erdarbeiten in Hessen um 61 Prozent gestiegen, während sich die Preise im Wohnungsbau in Hessen „nur“ um 39,6 Prozent erhöht haben. Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident: „Wenn wir früher ein Loch für den Keller eines Einfamilienhauses hergestellt haben, dann hat das 30.000 Euro gekostet. Heute kostet das gleiche Loch in der Erde 50.000 Euro. Die Mehrkosten kommen ganz überwiegend durch die gestiegenen Entsorgungskosten für den Erdaushub.“

Deshalb fordert Reimann: „An der Überarbeitung der Verfüllrichtlinie muss das Umweltministerium auch Praktiker beteiligen. Die seit gut zehn Jahren bestehenden Probleme bei der Entsorgung von ungefährlichen Bauabfällen in Hessen müssen endlich gelöst werden. Praxisuntaugliche Regelungen führen dazu, dass ungefährlicher Erdaushub unnötigerweise auf Deponien oder in anderen Bundesländern entsorgt wird. Dabei haben wir schon heute einen Deponiemangel in Hessen und müssten unsere Deponiekapazitäten eigentlich schonen.“

Seit Jahren forderten die Wirtschaftsverbände praxistaugliche und ortsnahe Entsorgungsmöglichkeiten für Erdaushub, sagte Reimann und ergänzte: „Immer weitere Transportwege für Erdaushub verteuern das Bauen und belasten das Klima. Praxisferne Regelungen zur Analyse von Erdaushub verteuern die Entsorgung zusätzlich. Die hausgemachte Entsorgungsproblematik muss durch die neue Verfüllrichtlinie zum 01.08.2023 endlich gelöst werden.“

 Aufruf an das hessische Umweltministerium - Hessische Verfüllrichtlinie:Entsorgung von ungefährlichem Erdaushub in Hessen verbessern


Den Aufruf gemeinsam unterzeichnet haben:

  • Bauindustrieverband Hessen-Thüringen
  • BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
  • Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale (BKRI)
  • Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen
  • Hessenbeton
  • Industrieverband Steine und Erden
  • Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen
  • Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände
  • vero - Verband der Bau- und Rohstoffindustrie

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Kai Wächter

Kai Wächter
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