Wohnungspolitik: „Umwandlungsverbot“ § 250 BauGB

Reimann: „Baulandmobilisierungsgesetz sollte private Investitionen erleichtern und nicht Erwerb von Wohneigentum aus Mehrfamilienhäusern verhindern“

Frankfurt am Main. Vor mehr Regulierung am Wohnungsmarkt durch das neue Baulandmobilisierungsgesetz warnt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses anlässlich der heutigen Gesetzeseinbringung in den Deutschen Bundestag: „Seit Jahren übersteigt in Ballungsräumen die Wohnraumnachfrage das Angebot.

Ein Grund dafür ist – neben zu wenig Bauflächen – die zu hohe Regulierungsdichte. Das Baulandmobilisierungsgesetz bringt ein de facto Umwandlungsverbot von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen. Nach Mietpreisbremse und Kappungsgrenze ist dies ein weiterer Staatseingriff, der keinesfalls zu mehr Wohnraum führt, sondern private Investoren abschreckt.“ Darüber hinaus stelle es einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Verfügungsrechte von Wohnungseigentümern dar.

Konkret vorgesehen ist die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohneigentum in bestehenden Mehrfamilienhäusern. Mit dem neuen § 250 BauGB werden Landesregierungen ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung Gebiete mit „angespannten“ Wohnungsmarkt zu bestimmen. In diesen Gebieten würden dann Kommunen über die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern zu Eigentumswohnungen entscheiden. Weil der Genehmigungsvorbehalt sich eng an den bereits bestehenden Regelungen der Erhaltungsschutzsatzung orientiert, liegt de facto ein Umwandlungsverbot vor.

„Es mangelt doch an Wohnraum, weil zu wenig Bauland für den Wohnungsbau ausgewiesen wird. Um Abhilfe zu schaffen, müssen wir mehr bauen. Dafür braucht es mehr Flächen und zusätzliche Investitionen. Mit dem de facto Umwandlungsverbot verschlechtern sich jedoch die Bedingungen für alle, die in Wohneigentum investieren wollen. Hier ist zu befürchten, dass weniger privates Kapital in den Wohnungsmarkt fließen wird, was sich negativ auf den Neubau auswirken wird“, so Reimann.

Reimann: „Gerade dringend benötigten Fachkräften in der Metropolregion wird mit dem Umwandlungsverbot der Einstieg ins Wohneigentum erschwert, womit sich auch deren Bleibeperspektive in der Region verschlechtert. Das Baulandmobilisierungsgesetz sollte private Investitionen erleichtern und nicht den Erwerb von Wohneigentum aus Mehrfamilienhäusern verhindern.“

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Kai Wächter

Kai Wächter
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