Arbeitgeberverband fordert zügigere Gesetzesänderungen bei Pensionsrückstellungen

Wendel: „Gesetzgebung erschwert Unter­nehmen die betriebliche Altersvorsorge“

Die schleppenden Bemühungen der Bundesregierung zur zwingend nötigen Reformierung der gesetzlichen Regelung bei den Pensionsrückstellungen enttäuschen die heimischen Unternehmer.

Klaus-Achim Wendel, Vorsitzender des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes Mittelhessen, fordert ein stärkeres Augenmerk auf die momentane Lage am Zinsmarkt: „Aufgrund des langanhaltenden Niedrigzinsniveaus sinkt auch der damit einhergehende Durchschnittszinssatz für unsere betrieblichen Rentenversicherungen. Um dies auszugleichen sind die Arbeitgeber gezwungen für die Absicherung der vereinbarten Altersvorsorge höhere Rückstellungen zu veranlassen. Hier sehen wir eine massive Zusatz-Belastung für unsere Unter­nehmen. Die bereits erfolgte Erweiterung des Betrachtungszeitraumes für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes bei der Pensionsrückstellung von sieben auf zehn vergangene Jahre, war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt kritisch anzumerken, dass auch die jetzt neu zu Grunde gelegten Werte sukzessive sinken und daher zukünftig weitere negative Auswirkungen auf die Unter­nehmen mit sich bringen werden.“

Diesen Prozess verschärfe die Regierung, indem sie im Steuerrecht den unrealistischen Rechnungszinsfuß von sechs Prozent beibehalte und die Unter­nehmen unverhältnismäßig hohe Steuerabgaben auf so nicht-realisierbare Scheingewinne entrichten müssten. Trotz der Befugnis des Gesetzgebers den Rechnungszinsfuß in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität zu überprüfen, ist der Wert seit 1982 unverändert. Der Verband sehe in den inzwischen formulierten, verfassungsrechtlichen Bedenken des 10. Senats des Finanzgerichts Köln eine erste positive Einsicht, so Wendel, die von Seiten des Finanzministeriums eine zügige Anpassung des Zinssatzes zur Folge haben sollten. „Sechs Prozent ist extrem weit von der Realität entfernt und somit finanziell nicht annehmbar für die Unter­nehmen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine notwendige Anpassung des Rechnungszinsfußes, werden in der aktuellen Niedrigzinsphase genau die Unter­nehmen, die ihre Mitarbeiter – wie vom Gesetzgeber erwünscht – bei der Altersvorsorge maßgeblich unterstützen, weiter belastet. Deshalb ist schnelles Handeln seitens der Regierung gefragt, um sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass eine betriebliche Altersvorsorge eine gute Sache ist. Daher fordern wir eine Angleichung an die im Handelsrecht zu Grunde gelegten Zinswerte von zuletzt 3,89 % für alle Beteiligten.“, so Wendel abschließend.

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