Arbeitsunfähigkeit

Pollert: Persönliche Untersuchung durch den Arzt muss Standard bei Krankschreibung bleiben / Über 6 Mrd. Euro Kosten für hessische Unter­nehmen

Frankfurt am Main. „Die hessischen Arbeitgeber begrüßen das Ende der telefonischen Krankschreibung. Nur im Rahmen einer persönlichen ärztlichen Untersuchung kann sich der behandelnde Arzt ein umfassendes Bild zum Gesundheitszustand des Patienten machen. Die Krankschreibungen kosten die Arbeitgeber bundesweit rund 78 Mrd. Euro, in Hessen knapp 6 Mrd. Euro. Daher ist es von höchster Bedeutung, dass der behandelnde Arzt die Voraussetzungen einer Arbeitsunfähigkeit mit größter Sorgfalt beurteilt. Die persönliche ärztliche Untersuchung muss der Standard für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bleiben. Mit Blick auf die Krankschreibung per Videosprechstunde appellieren wir an alle Beteiligten, verantwortungsvoll und restriktiv mit dieser Möglichkeit umzugehen“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände.

Hintergrund
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibungen geschaffen. Bei leichten Atemwegerkrankungen war hiernach die telefonische Krankschreibung bis zu sieben Kalendertage möglich. Ziel war es, volle Wartezimmer und gegenseitige Ansteckung zu vermeiden. Angesichts der aktuellen pandemischen Lage und des Wegfalls der übrigen Ausnahmeregelungen endet folgerichtig auch diese Sondervorschrift. Ab April 2023 muss die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich wieder persönlich durch einen Arzt erfolgen. Unabhängig davon ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankschreibung per Videosprechstunde weiterhin möglich.

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Ansprechpartner
Franz-Josef Rose

Prof. Dr. Franz-Josef Rose
Arbeitsrecht