Arbeitszeiterfassung

Welzel: Der Referentenentwurf des BMAS, wonach die Arbeitgeber Arbeitszeiten der Arbeitnehmer taggleich elektronisch aufzeichnen müssen, ist als praxisfern zurückzuweisen. Besser wäre es, die Spielräume, die die europäische Richtlinie gibt, zu nutzen, um das Arbeitszeitrecht zeitgemäß zu reformieren.

Frankfurt am Main. Mit Sorge beobachtet der Arbeitsrechtsausschuss der VhU die Rechtsentwicklung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. Im Rahmen der heutigen Sitzung hat sich der Ausschuss nach einem einführenden Vortrag von Roland Wolf, Leiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik der BDA, dafür ausgesprochen, die Arbeitszeit pro Woche zu betrachten und die Ruhezeit zu verkürzen. „Nur mit Flexibilität für Beschäftigte und Arbeitgeber können die Herausforderungen der Digitalisierung, des demographischen Wandels und der Globalisierung auch von den hessischen Unter­nehmen bewältigt werden“, so der Ausschussvorsitzende Rainer Welzel, Personalleiter der Siemens AG.

„Die zu beobachtende politische Entwicklung zur Arbeitszeiterfassung stellt eine faktische Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit dar und raubt damit unseren Unter­nehmen die dringend notwendige Flexibilität. Zudem ist gerade in Arbeitsbereichen, in denen im Home Office oder an wechselnden Tätigkeitsorten gearbeitet wird, die Zeiterfassung schwierig. Alle Beschäftigten mit Hard- und Softwarelösungen auszustatten, wäre auch für die hessischen Unter­nehmen mit hohen Kosten verbunden, ganz zu schweigen von den Aspekten des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der möglichen Beteiligung des Betriebsrats“ so Welzel weiter. 

Neben der Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche muss die Arbeitszeiterfassung formfrei und statt taggleich innerhalb einer Woche möglich sein. Der Arbeitsrechtsausschuss der VhU wird sich dafür einsetzen, dass der deutsche Gesetzgeber bei jeder angestrebten Regelung zur Arbeitszeiterfassung die notwendige Balance zwischen flexibler Arbeitszeit und dem notwendigen Schutz der Arbeitnehmer durch eine ausgewogene Regelung einhält.
 

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