Beschlüsse der Ampel-Koalition zur Energiekrise

Mang: „Hochgefährliche Strommarktintervention“ // Bund und Länder müssen Pläne zum Ausstieg aus Kohle und Kernkraft wegen Energiekrise korrigieren!

Als „hochgefährliche Strommarktintervention“ bezeichnete die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) in einer ersten Reaktion die gestrigen Be-schlüsse der Ampel-Koalition im Bund zur Energiekrise und rief die Koalition auf, kein „Expe-riment mit der Stromversorgungssicherheit“ zu wagen.

„Damit die Strompreise wieder sinken, muss das Stromangebot kurzfristig drastisch erhöht werden. Die geplante Gewinnabschöpfung im Strommarkt bewirkt das Gegenteil: Sie verrin-gert den Anreiz, in neue Kapazitäten zur Stromerzeugung zu investieren und erhöht letztlich die Gefahr eines Blackouts. Wenn Investoren nicht mehr sicher sein können, dass die Politik ihnen nachträglich einen Strich durch die Rechnung macht, werden sie ihr Geld woanders investieren“, warnte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang. Hohe Gewinne seien nie von Dauer, sondern sie lockten schnell neue Anbieter an, was rasch zur Preissenkung führe. 

Mang bekräftigte die VhU-Forderung, alle verfügbaren Kraftwerke ans Netz zu bringen und die Potenziale erneuerbarer Energien maximal zu nutzen: „Viel mehr Kohlekraftwerke müs-sen jetzt eingesetzt werden, wozu die Bundesregierung die bürokratischen Hürden beseitigen muss. Wegen des EU-weiten CO2-Deckels führt das nicht zu mehr CO2-Ausstoß in Europa. Außerdem dürfen die drei aktiven Kernkraftwerke in Deutschland Ende des Jahres 2022 nicht abgeschaltet werden. Stattdessen sollten die drei Kernkraftwerke, die bereits Ende 2021 vom Netz genommen wurden, wieder aktiviert werden. Die Politik muss ihre Pläne zum Ausstieg aus Kohle und Kernkraft an die aktuelle Energiekrise anpassen. So können Bund und Länder die Belastungen der Privathaushalte und Unter­nehmen bei der Stromrechnung verrin-gern und dazu beitragen, dass stromintensive Industriebetriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Asien und Amerika eher erhalten können.“

Positiv sind aus VhU-Sicht die Verlängerung des Spitzenausgleichs bei den Strom- und Ener-giesteuern für energieintensive Unter­nehmen, der Abbau der „Kalten Progression“ in der Einkommensteuer und die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent. Für die VhU ist es unverständlich, dass nicht auch die Stromsteuer gesenkt werden soll. Mang: „Durch einen weitestgehenden Verzicht auf die Stromsteuer sollte der Bund Privathaushalte und Unter­nehmen entlasten.“

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