Brennstoffemissionshandel

Mitglieder des VhU-Energieausschusses sprechen mit Kasseler Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels über Herausforderungen bei nationaler CO2-Bepreisung: „Mehrbelastungen dürfen Betriebe nicht in Existenznot bringen.“

Frankfurt am Main. Wie können hessische Unter­nehmen vor Wettbewerbsnachteilen infolge der an sich richtigen CO2-Bepreisung bei Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl geschützt werden, die ab Anfang 2021 durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz in Deutschland eingeführt wird?

Darüber sprachen Mitglieder des Energieausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) am Dienstag mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels in Kassel.

„Ohne entsprechende Kompensationsmaßnahmen führt die nationale CO2-Bepreisung zu einer weiteren Erhöhung der Energiekosten für die Industrie. Der schon jetzt bestehende Wettbewerbsnachteil für heimische Unter­nehmen infolge der hohen Stromkosten in Deutschland wird dadurch weiter verschärft“, erklärte Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses, den Anlass des Gespräches.

Timon Gremmels, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages, unterstützt die Forderung nach Kompensationen: „Unter­nehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können diese CO2-Kosten nicht einfach weiterreichen.“ Es sei Aufgabe der Politik, das Risiko von Produktionsverlagerungen in Regionen mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben (sog. „Carbon Leakage“) zu mindern: „Es wäre doch kontraproduktiv, wenn Unter­nehmen ins Ausland abwandern und dann dort sehr viel mehr CO2 ausstoßen.“

Im Gespräch verdeutlichten die VhU-Vertreter, welche Folgen ein fehlender Schutz vor Nachteilen gegenüber der Konkurrenz in Europa, Amerika und Asien für ihre heimischen Betriebe hätte. Sie appellierten an den Energieexperten der SPD-Bundestagsfraktion, sich neben unbürokratischen Lösungen insbesondere für drei Anliegen einzusetzen:

1.    Direkter finanzieller Ausgleich statt Zuschuss für Klima-Investitionen.

2.    Vorab-Befreiung für Anlagen im europäischen Emissionshandel, statt den Unter­nehmen durch erst nachträgliche Erstattung zeitweilig erhebliche Liquidität zu entziehen.

3.    Wirksamer Schutz vor Wettbewerbsnachteilen, statt den Industriestandort Deutschland mit der vorgesehenen Kaskade an Kürzungen des „Carbon-Leakage“-Schutzes fahrlässig in Gefahr zu bringen.

Timon Gremmels verwies auf eine Entschließung des Deutschen Bundestages (BT-Drs. Nr. 19/23184), in der diese Anliegen aufgegriffen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Entlastungsverordnungen bis Jahresende 2020 zu beschließen. Damit sei eine gute Grundlage geschaffen, um auf eine Regelung hinzuwirken, die das ökologisch richtige Ziel der CO2-Deckelung bei Wärme und Verkehr mit dem ökonomischen Ziel eines attraktiven Wirtschafts­standorts vereint, so Gremmels und Dr. Ortlieb.

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Katharina Peter

Katharina Peter
Leiterin Energie-, Umwelt- und
Klimapolitik