Bundesrat stimmt EEG-Novelle 2020 zu

Dr. Ortlieb: „Rendite und Risiko gehören zusammen. Gut, dass der Bund die EEG-Förderungen beenden will. Aber nicht erst 2038!“

Frankfurt am Main. Nach der gestrigen Verabschiedung im Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Die hessische Wirtschaft kritisiert die im Zuge der EEG-Novelle 2020 beschlossene Anschlussförderung für ältere Ökostromanlagen.

 „Es ist erfreulich, dass immer mehr Strom in Deutschland treibhausgasneutral erzeugt wird und Ökostromanlagen mittlerweile fast die Hälfte des Stromverbrauchs decken. Dies zeigt aber auch: Ökostromanlagen brauchen keinen „Welpenschutz“ mehr“, erklärte Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses.

Dr. Ortlieb begrüßte, dass das EEG laut einer Entschließung des Deutschen Bundestages perspektivisch auslaufen soll. Demnach sollten die Förderungen für Ökostromanlagen bis 2038 beendet werden. Zu spät, findet Dr. Ortlieb: „20 Jahre nach seiner Einführung ist das EEG nicht mehr als Anschubfinanzierung für neue Techniken zu rechtfertigen.“ Kritisch sieht sie insbesondere die vereinbarte Anschlussförderung für ältere Ökostromanlagen aus dem Jahr 2000, deren Förderung eigentlich zum Ende des Jahres ausgelaufen wäre. Stattdessen sollen die Betreiber nun zunächst einen Preisaufschlag auf den Marktpreis für Strom erhalten, ehe sie sich anschließend in Ausschreibungen um die weitere Nutzung der Anlagen bewerben können.

Dr. Ortlieb: „Rendite und Risiko gehören zusammen – auch bei Ökostromanlagen und gerade in der Krise.“ Zwar sollten zugesagte Einspeisevergütungen aus Gründen der Vertragstreue ausbezahlt werden. Aber es sollten keine neuen Subventionszusagen für Ökostromanlagen mehr gegeben werden.

Hintergrund:
Aufgrund der geringeren Stromnachfrage in Folge der Corona-Pandemie steigen in 2021 die EEG-Förderkosten auf einen Rekordwert von 33,1 Milliarden Euro, weil die Differenz zwischen gesunkenen Börsenstrompreisen und staatlich zugesicherter Abnahmevergütung für Ökostromanlagen ausgeglichen werden muss. Das ist eine im System des EEG angelegte Schwäche und zeigt, dass das EEG nicht krisentauglich ist, weil es nicht Marktentwicklungen folgt. Die Subventionen für Betreiber von Ökostromanlagen, die über die EEG-Umlage gedeckt werden müssen, haben sich in den vergangenen 15 Jahren mehr als versiebenfacht: von 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 33,1 Milliarden Euro in 2021. Um einen daraus resultierenden Rekordanstieg der EEG-Umlage von derzeit 6,7 auf 9,6 Cent/kWh abzuwenden, hatte die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD im Sommer 2020 erstmals beschlossen, die EEG-Umlage mit Steuergeld auf 6,5 Cent je Kilowattstunde in 2021 und auf 6 Cent/kWh in 2022 zu senken.

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Katharina Peter

Katharina Peter
Leiterin Energie-, Umwelt- und
Klimapolitik