Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne?

Soll ein ungeimpfter Arbeitnehmer im Quarantäne-Fall weiterhin bezahlt werden? Hierzu hat der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Dirk Pollert im Interview mit hr-iNFO ein Statement gegeben, das Sie auf der Webseite der hessenschau einsehen können.

Zum Statement vom VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert bei hr-iNFO (auf das Bild klicken):

Langfassung des Interviews:

Wie gehen Sie als Arbeitgeber mit der Neuregelung um - zahlen Sie im Quarantäne-Fall ungeimpften Beschäftigten das Gehalt weiter?

Ab dem 1. November entfällt in Hessen die Entschädigungspflicht des Staates nur für diejenigen ungeimpften Personen, die Kontaktperson einer infizierten Person sind oder selbst Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet sind und deshalb in Quarantäne müssen. Damit verschiebt der Staat das Problem erst einmal auf die Arbeitgeber.

Kann der Beschäftigte während der Quarantäne im Homeoffice arbeiten, erhält er auch sein Gehalt. Kann die Arbeitsleistung nicht im Homeoffice erbracht werden, entfällt auch der Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Zu Recht, denn wenn die Solidargemeinschaft nicht belastet werden soll, wenn sich Beschäftigte trotz vorhandenen Impfangebots gegen eine Impfung entscheiden, warum soll dann der Arbeitgeber für dieses eigenverantwortliche Risiko des Arbeitnehmers einstehen?

Fragen Sie Ihre Beschäftigte: bist Du geimpft?

Aktuell ist diese Frage nur bei Arbeitsverhältnissen in Krankenhäusern und Altenheimen arbeitsrechtlich zulässig.

Es sollten alle Arbeitgeber dieses Fragerecht bekommen. Schließlich stehen sie dafür ein, die Beschäftigten bestmöglich zu schützen, durch Hygienekonzepte, Testangebote, Homeoffice etc. Da macht es nur Sinn, den Impfstatus zu kennen. Wir alle nehmen am öffentlichen Leben teil und teilen, je nach 2G- oder 3G-Regelung, unseren jeweiligen Impfstatus mit. Und zwar auch dort, wo der Datenschutz weitaus weniger ausgeprägt ist als im Arbeitsleben und gegenüber Arbeitgebern.

Was halten Sie als Arbeitgeber von dieser Neuregelung? Sinnvoll oder schwierig für Unter­nehmen?

Diese Neuregelung genügt der hessischen Wirtschaft nicht. Impfen ist der Schlüssel. Der Ausschluss der Entschädigung muss ausdrücklich für alle nicht geimpften Personen, die impffähig sind, ohne Einschränkung gelten. Auch für Infizierte. Impfangebote hat es in ausreichender Zahl gegeben, gerade auch durch die Betriebsärzte. Und wer sich trotz objektiver Möglichkeit nicht impfen lässt, muss auch die Konsequenzen tragen. Das darf nicht zu Lasten des Staates aber auch nicht zu Lasten der Betriebe gehen.
Unseres Erachtens liegt hier ein Verschulden des Arbeitnehmers durch die Impfverweigerung vor, sodass kein Anspruch auf Vergütung besteht. Dennoch wäre es besser, durch eine explizite gesetzliche Klarstellung keinen Raum für Interpretationen durch die Arbeitsgerichte zu belassen. Sonst wird wieder Unruhe in die Betriebe getragen.
 

>> Zum Interview mit Prof. Franz-Josef Rose "Keine Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte"(auf das Bild klicken)

>>Mehr zur Frage nach dem Impfstatus

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