Die Reform der Grundsteuer

Frankfurt/Main. In Hessen soll die Grundsteuer als Flächensteuer erhoben werden, fordert die VhU, nachdem sich die CDU/CSU-SPD-Koalition im Bund auf eine Reform der Grundsteuer verständigt hat.

Der Kompromiss ermöglicht es den Ländern, eigene Regelungen zur Grundsteuer umzusetzen. „Je einfacher die Steuer, desto besser ist sie“, erklärte Thomas Reimann, Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU und Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt.

Die VhU unterstützt deshalb die Äußerung von Finanzminister Schäfer, dass er die vorgesehene Verlagerung des Grundsteuerrechts vom Bund auf die Länder nutzen möchte „um in Hessen eine möglichst unbürokratische, an der Grundstücksfläche orientierte Regelung einzuführen.“

Reimann: „Es ist sehr wichtig, dass Bund und Länder mit der Grundsteuer-Reform Bürger und Betriebe nicht zusätzlich belasten, aber zugleich das bisherige Steueraufkommen von 14 Mrd. Euro für die Kommunen sichern. Denn auch die Wirtschaft ist auf handlungsfähige Kommunen und ihre wirtschaftsnahen Investitionen angewiesen.“ Als Ziele der Reform nannte Reimann „Aufkommensneutralität bundesweit und in jeder Gemeinde“ sowie „weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Bürger, Betriebe und Behörden.“ Zudem müsse die Möglichkeit zur Umlage der Steuer auf Mieter erhalten bleiben. Schließlich profitierten alle Einwohner einer Kommune von den Leistungen, die durch die Grundsteuer mitfinanziert werden.

Die Grundsteuer-Reform bietet aus VhU-Sicht überdies die Chance, die Steuerverwaltung zu digitalisieren. Ziel müsse es sein, die Erklärungs- und Anzeigepflichten der Grundsteuer elektronisch abzuwickeln – und nicht mehr auf Papier.

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David Eisenberger

David Eisenberger
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