Diesel-Maßnahmenbündel des Bundes

Mang: "Wichtiger Schritt zur Vermeidung von Fahrverboten in Hessen und zur Absenkung von Emissionen"

Frankfurt/Main. Als "wichtigen Schritt hin zur Vermeidung von Fahrverboten in Frankfurt und anderen Städten in Hessen und zur Absenkung von Emissionen" wertet die VhU die Ergebnisse des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD zum Thema Dieselfahrzeuge und Stickstoffdioxid, die Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) und Bundesumweltministerin Schulze (SPD) vorgestellt haben.

VhU-Präsident Wolf Matthias Mang zeigte sich mit der Ankündigung grundsätzlich zufrieden, bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen sowie schweren Kommunalfahrzeugen in den Städten, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, eine Hardware-Nachrüstung mit bis zu 80 Prozent Förderung zu unterstützen. Mang: "Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass wirklich alle betroffenen Betriebe unbürokratisch eine vollständige Kostenerstattung der Hardware-Nachrüstung erhalten."

Mang lobte die differenzierte Betrachtung der Städte durch die Bundesregierung: In 51 Städten in Deutschland wurde in 2017 der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter (µg/m³) Luft im Jahresmittel nur leicht überschritten und lag unter 50 µg/m³. Dazu zählt Frankfurt am Main. In 14 weiteren Städten lagen die Werte über 50 µg/m³, wozu laut Bundesregierung in Hessen Limburg mit 58 µg/m³ und Darmstadt mit 52 µg/m³ gehörten.

Mang mahnte: "Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung in ihrer Einschätzung recht behält, dass ihr Maßnahmenbündel in Ergänzung zu den Aktivitäten der Länder und Kommunen ausreicht, dass alle Städte, in denen ein Stickoxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 µg/m³ Luft gemessen wurde, die Grenzwerte zukünftig ohne Verkehrsbeschränkungen einhalten können." Dann könne das angekündigte Maßnahmenbündel des Bundes – mit Ausnahme von Darmstadt und Limburg – in Hessen eine "gewisse Entwarnung für Bürger und Betriebe" bedeuten. Für Darmstadt und Limburg rief er Land und Kommunen auf, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, um auch dort Fahrverbote zu vermeiden.

Allerdings widersprach Mang den beiden Bundesministern in der Frage der Verhältnismäßigkeit: Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung seien in den 51 leicht belasteten Städten nicht erst dann unverhältnismäßig, wenn die Grenzwerte in Kürze eingehalten würden: "Fahrverbote sind auch dann unverhältnismäßig, wenn die Absenkung unter die Zahl 40 noch zwei oder drei Jahre länger dauert. Politik und Gerichte dürfen in ihrer Abwägung Zahlen, die mit kritisch zu hinterfragenden Messmethoden erhoben wurden, nicht über die komplexe Lebenswirklichkeit von Bürgern und Betrieben stellen."

Das Maßnahmenbündel müssten Bundesregierung und Bundestag jetzt in Gesetze und Förderrichtlinien umsetzen, damit die Landesregierung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof deutlich machen könne, dass es wirksame Alternativen zu Fahrverboten gebe.

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