Dieselfahrverbot in Frankfurt vorerst abgelehnt

Dr.-Ing. Jochen Knake: "Zulassung der Berufung ermöglicht gründliche Überprüfung des Diesel-Urteils. Fahrverbot in 2019 wird unwahrscheinlicher."

Frankfurt am Main. Mit "großer Erleichterung" nimmt die VhU zur Kenntnis, dass der hessische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe für Dieselfahrverbote in Frankfurt ab Februar 2019 abgelehnt hat.

Ebenfalls "sehr erfreulich" sei, dass der VGH zugleich die Berufung gegen das Diesel-Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen "ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit" zugelassen habe, sagte Dr.-Ing. Jochen Knake, Vorsitzender des VhU-Verkehrsausschusses und Geschäftsführer des mittelständischen Elektroindustrieunternehmens Nolta GmbH aus Cölbe.

"Mit diesen Urteilen ist es unwahrscheinlicher geworden, dass es im Jahr 2019 zu einem Fahrverbot in Frankfurt kommt. Es ist gut, dass das Land die Zulassung der Berufung beantragt hatte und nun eine gründliche Überprüfung des Wiesbadener Urteils möglich wird", sagte Knake.

Knake zeigte sich zufrieden, dass der VGH wie schon der Bundesgerichtshof festgestellt habe, dass Fahrverbote verhältnismäßig sein müssten und nur als allerletztes Mittel in Betracht kämen. Er hoffe, dass Fahrverbote auch im Hauptsacheverfahren abgewendet werden könnten.

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