Dr. Ursula Schlochauer gestorben

VhU und HESSEN­METALL trauern um ihre renommierte Arbeitsrechtsexpertin

Frau Dr. Ursula Schlochauer ist am 15. Januar 2021 im Alter von 84 Jahren im Frankfurt am Main gestorben. HESSEN­METALL und die Verbändefamilie VhU trauern um ihre herausragend renommierte Arbeitsrechtsexpertin.

Sie hat 31 Jahre die Positionen der Arbeitgeberverbände in Hessen und in Deutschland geprägt. Darüber hinaus hat sie sich in vielen juristischen Vereinigungen stark engagiert. Der von ihr mitbegründete Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht „Kamann/Hess/Schlochaucher“ verschaffte ihr in der arbeitsrechtlichen Welt große Aufmerksamkeit und Akzeptanz. „Mit Fug und Recht kann man behaupten, dass Frau Dr. Schlochauer die erste Frau in der Männerdomäne der Arbeitsjuristen war, die sich mit unermüdlicher Energie und Verve für die arbeitsrechtlichen Interessen der Unternehmerschaft und Unter­nehmen eingesetzt hat. Wir werden sie in guter Erinnerung behalten und wissen, was wir ihr verdanken“, würdigte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer von HESSEN­METALL und VhU sowie ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht ihre Lebensleistung.

Frau Dr. Schlochauer hatte ihre Tätigkeit am 1. April 1970 bei den Arbeitgeber-verbänden in Frankfurt am Main begonnen. 1976 wurde sie zur Geschäftsführerin von HESSEN­METALL, des Arbeitgeberverbandes der hessischen Metall- und Elektro Unter­nehmen, ernannt, 1978 zusätzlich zur Geschäftsführerin der Landesvereinigung der Unternehmerverbände, der heutigen VhU. Dadurch wurde sie auch Abteilungsleiterin der Rechtsabteilungen beider Verbände.

Sowohl in den Verbänden in Hessen, als auch bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und bei Gesamtmetall, wo sie Mitglied diverser Arbeitsgruppen war, machte sie sich durch ihre gute Rechtsauffassung und durch zahlreiche qualifizierte Fachbeiträge schnell einen Namen in der Verbändewelt. Sie entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einer allseits sehr geschätzten und kompetenten Ansprechpartnerin für die umfangreiche und vielfältige Rechtsmaterie des deutschen Arbeitsrechts.

Besonders erwähnenswert ist die schriftstellerische Tätigkeit von Frau Dr. Schlochauer. In vielen Fachaufsätzen und in dem von ihr mitbegründeten Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht „Kamann Schlochauer Glaubitz“ verschaffte sie sich einen sehr guten Ruf in der arbeitsrechtlichen Welt. Nach ihrem Ausscheiden aus den Verbänden zum 31.12.2001 führte sie diese Tätigkeit an dem Standardwerk des Betriebsverfassungsrechts bis zum Jahre 2008 fort.

Mit besonders großem Einsatz war Frau Dr. Schlochauer Mitglied in vielen Fachgremien des Arbeitsrechts, so auch beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband, beim Deutschen Juristentag, in der Internationalen Gesellschaft für Recht und Arbeit, im Deutschen Anwaltverein, in der Gesellschaft für Rechtsvergleichung und im Frankfurter Anwaltsverein. In all diesen Gremien war Frau Dr. Schlochauer über Jahrzehnte ein wertvolles Mitglied und hat sich aktiv in den Diskussionen zum Arbeitsrecht beteiligt.

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