Das Statistische Bundesamt hat heute die sogenannte „Lohnlücke“ zwischen den Verdiensten von Frauen und Männern, neudeutsch „Gender Pay Gap“ genannt, mit deutschlandweit 19 Prozent beziffert. Rechnet man die Auswirkungen der unterschiedlichen Lebensentwürfe mit ein, landet man bei 6 Prozent.
„Unterschiedliche Durchschnittslöhne eignen sich nicht für Unternehmer-Bashing. Frauen und Männer sind den hessischen Unternehmen als qualifizierte Fachkräfte gleichermaßen willkommen. Und sie werden insbesondere überall da, wo Tarifverträge gelten, gleich bezahlt. Die allermeisten hessischen Unternehmen strengen sich außerdem an, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beruf und Familie besser vereinbar sind. Viele Unternehmen haben flexible Arbeitszeitmodelle eingeführt und vereinbaren passende betriebliche Regelungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice-Tage. Zudem gibt es z. B. Beratungsangebote für die Angehörigen-Pflege“, so VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert.
„Der unterschiedliche Durchschnittsverdienst von Männern und Frauen – wie im Übrigen auch von Männern untereinander oder Frauen untereinander – ist die Folge von Millionen individuellen Entscheidungen: Frauen entscheiden sich weniger häufig für gut bezahlte Industriejobs, arbeiten weniger häufig in gut zahlenden Großbetrieben, übernehmen ganz überwiegend kinder- und familienbedingte Auszeiten und arbeiten viel häufiger in Teilzeit“, so Pollert. Das Wort ‚Lohnlücke‘ suggeriere fälschlicherweise, dass Frauen im großen Stil Lohn vorenthalten werde. Dies trifft nicht zu. Die Ursachen liegen an anderer Stelle: Unterschiedliche hohe Durchschnittsverdienste sind überwiegend Ergebnis von frei getroffenen Entscheidungen von Individuen. Sie sind nicht Ausdruck einer Diskriminierung oder gar einer ungleichen Behandlung von Beschäftigten in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen.
Selbstverständlich gilt die Regel‚ gleicher Lohn für gleiche Arbeit. „Die Zeitaufteilung für Erwerbsarbeit und Familienarbeit zwischen Mann und Frau oder den beiden Elternteilen ist eine sehr private Frage und muss dies auch bleiben. In unserer freiheitlichen Gesellschaft darf sich der Staat da nicht belehrend oder gar regulierend einmischen. Die Entscheidung muss den Bürgerinnen und Bürgern überlassen bleiben. Gleichwohl verdienen die Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder, die der Pflege von alten Angehörigen und das soziale Engagement generell eine viel höhere gesellschaftliche Anerkennung – egal, ob sie von Frauen oder Männern geleistet werden. Das aber ist die Aufgabe unserer Gesellschaft“, so der VhU-Geschäftsführer abschließend.