Eckpunkte Grundsteuerreform Hessen

Reimann: „Gut, dass Hessen eigenes Modell für Grundsteuer erarbeitet. Reines Flächenmodell ohne Umverteilungselemente wünschenswert.“

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände begrüßt, dass die Landesregierung eine Landesregelung für die Grundsteuer beabsichtigt.

 „Es ist erfreulich, dass das Bürokratie-Ungetüm des Bundes nicht nach Hessen kommt. Der Vorschlag von Finanzminister Boddenberg ist viel einfacher umsetzbar als das komplizierte Modell von Bundesfinanzminister Scholz. Skepsis ist allerdings gegenüber einem zusätzlichen Faktor für unterschiedliche Wohngebiete angebracht. Denn die Grundsteuer sollte nicht mit Umverteilungselementen befrachtet werden. Ein reines Flächenmodell wäre ausreichend, denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler wird schon hinreichend über die Lohn- und Einkommensteuer sowie die Gewerbesteuer erfasst bei der Finanzierung der öffentlichen Hand“, erklärte Thomas Reimann, Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU, in einer ersten Bewertung der heute veröffentlichten Eckpunkte.

„Das Flächenmodell ohne Wertkomponenten wäre einfacher umzusetzen. Außerdem verhindert ein reines Flächenmodell automatische Steuererhöhungen in Folge steigender Bodenwerte. Die Grundsteuer finanziert die Leistungen der Stätte und Gemeinden. Dazu müssen alle Einwohner in gleichem Maß beitragen. Es ist keine Frage der Gerechtigkeit, zur Erhebung der Steuer nach der Lage des Grundstückes zu differenzieren. Alle Bürger und Betriebe haben Zugang zu den gleichen Leistungen der Städte und Gemeinden. Mehrbelastungen derjenigen, die ohnehin schon höhere Mieten oder Kaufpreise in den besseren Lagen finanzieren müssen, sind nicht angebracht“, sagte Reimann.

Reimann: „Es ist wichtig, dass das Land und die Städte und Gemeinden mit der zukünftigen Grundsteuer Bürger und Betriebe insgesamt nicht zusätzlich belasten, aber zugleich das bisherige Steueraufkommen in einer Größenordnung von 14 Mrd. Euro für die Kommunen sichern. Denn auch die Wirtschaft ist auf handlungsfähige Kommunen und ihre wirtschaftsnahen Investitionen angewiesen.“

Als Ziele der Reform nannte Reimann „Aufkommensneutralität landesweit und in jeder Gemeinde“ sowie „weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Bürger, Betriebe und Behörden“.

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