EEG-Umlage: Bund verhindert Mehrbelastung

Ortlieb: „Gut, dass Bund Mehrbelastung verhindert und erstmals EEG-Umlage senkt.“ // Vollständige Finanzierung aus Bundeshaushalt würde Unter­nehmen im globalen Wettbewerb entlasten und faire Kostenverteilung schaffen

Frankfurt am Main. Der Beschluss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD, die EEG-Umlage mit Steuergeld auf 6,5 Cent je Kilowattstunde in 2021 und auf 6 Cent/kWh in 2022 zu senken, stößt bei der VhU auf große Zustimmung.

„Es ist wichtig, dass der Bund die staatliche Strompreisverteuerung erstmals stoppt und den drohenden Rekordanstieg der EEG-Umlage von derzeit 6,7 auf 9,6 Cent/kWh abwendet. Denn 96 Prozent der heimischen Industrieunternehmen müssen die EEG-Umlage voll zahlen – im Unterschied zur Konkurrenz in Europa, Asien und Amerika. Das benachteiligt sie im Wettbewerb“, erklärte Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses.

Die VhU setzt sich seit Jahren dafür ein, die gesamten EEG-Förderkosten vollständig aus dem Bundeshaushalt zu zahlen. Dr. Ortlieb: „Der Umbau des Stromversorgungssystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb sollten die Kosten von der ganzen Gesellschaft getragen werden, nicht nur von den Stromverbrauchern. Die Finanzierung des EEG mit Bundesmitteln garantiert eine faire Kostenverteilung und macht bürokratisch aufwendige Ausnahmetatbestände obsolet. Deshalb sollte der Steuerzuschuss keine einmalige Corona-Maßnahme sein, sondern ab 2023 fortgesetzt werden.“

Angesichts immer weiter steigender Förderkosten fordert Dr. Ortlieb, das EEG auslaufen zu lassen: „Wir dürfen das EEG nicht länger als ‚heilige Kuh‘ verehren. 20 Jahre nach seiner Einführung lässt es sich nicht mehr als Anschub neuer Techniken rechtfertigen.“ Zwar sollten zugesagte Einspeisevergütungen aus Gründen der Vertragstreue ausbezahlt werden. Aber es sollten keine Zusagen für Subventionen für neue Ökostromanlagen mehr gegeben werden. Dr. Ortlieb: „Rendite und Risiko gehören zusammen – auch bei Ökostromanlagen. Zumal das ökologische Ziel der Treibhausgasreduktion allein durch das jährliche Absenken des EU-weiten CO2-Deckels garantiert wird.“

Hintergrund:
Aufgrund der geringeren Stromnachfrage in Folge der Corona-Pandemie steigen in 2021 die EEG-Förderkosten auf einen Rekordwert von 33,1 Milliarden Euro, weil die Differenz zwischen gesunkenen Börsenstrompreisen und staatlich zugesicherter Abnahmevergütung für Ökostromanlagen ausgeglichen werden muss. Die Subventionen für Betreiber von Ökostrom-Anlagen, die über die EEG-Umlage gedeckt werden müssen, haben sich in den vergangenen 15 Jahren mehr als versiebenfacht: von 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 33,1 Milliarden Euro in 2021.

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