Ehrenamtliche Richter in Hessen gesucht. Ihr Engagement ist gefragt!

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ein unverzichtbares Element der Rechtspflege. Auf Vorschlag der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) beruft das Hessische Justizministerium ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie der Sozialgerichtsbarkeit.

Auf Vorschlag der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) beruft das Hessische Justizministerium ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie der Sozialgerichtsbarkeit. Sie tragen aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen dazu bei, dass arbeits- und sozialgerichtliche Entscheidungen praxisnah erfolgen und ein höheres Vertrauen in die Urteile entsteht.

Aktuell sind in Hessen sowohl an den Arbeitsgerichten als auch an den Sozialgerichten zahlreiche Ehrenämter unbesetzt. Arbeitsrichterinnen- und richter fehlen in Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden. Ein Mangel an Sozialrichterinnen- und richtern gibt es in Frankfurt, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Deshalb ist Ihr Engagement gefragt! Entscheiden Sie mit über Recht und Unrecht und engagieren Sie sich. Wir haben in zwei aktualisierten Onepagern FAQs zum Ehrenamt zusammengetragen. Zu den Informationen über ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den hessischen Sozialgerichten gelangen Sie über  folgenden Link und über die Anforderungen der Arbeitsgerichtsbarkeiten  über diesen Link.

Sollten Sie Interesse haben, schreiben Sie eine E-Mail an:

  • Prof. Franz-Josef Rose, Leiter Recht der Vereinigung der hessischen Unternehmerbände (VhU) unter FRose@vhu.de
    oder an
  • Dr. Stefan Hoehl, Geschäftsführer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (VhU) unter SHoehl@vhu.de.
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