Gemeinsame Presseinformation: Bundesratsinitiative für Rechtssicherheit bei Eigenstromerzeugung

Staatsministerin Lucia Puttrich: „Verlässlicher Rechtsrahmen für Industriestandort unerlässlich.“ // VhU-Präsident Wolf Matthias Mang: „Bundesratsinitiative kann helfen, Rechtssicherheit für Investitionen in den Umweltschutz zu schaffen.“

Wiesbaden/Frankfurt am Main. Auf Antrag mehrerer Bundesländer, darunter Hessen, hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, bei der EU-Kommission für Rechtssicherheit in der Eigenstromerzeugung zu werben. Die VhU begrüßt diesen Schritt.

„Verlässliche Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für Investitionen, die gerade in der Energieversorgung Kontinuität erfordern. Dafür wirbt die Hessische Landesregierung direkt bei der EU-Kommission und auch über den Bundesrat. Im Sinne des Vertrauensschutzes sollte die bisher geltende Bestandsschutzregelung für KWK-Anlagen weiter gelten. Rechtssicherheit ist Voraussetzung für eine starke Wirtschaft. Dass der Vertrauensschutz nun ausgerechnet für Investitionen in die wirtschaftlichste und ökologischste Form der Energieversorgung infrage gestellt wird, macht uns große Sorgen.“, sagte die Hessische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Lucia Puttrich, anlässlich eines Bundesratsbeschlusses zur KWK-Eigenstromerzeugung.  

Wolf Matthias Mang, Geschäftsführer der Arno Arnold GmbH, Obertshausen, und VhU-Präsident, begrüßte die Bundesratsinitiative und den Einsatz der Hessischen Landesregierung: „Wir freuen uns über die politische Unterstützung aus dem Bundesrat und die Bereitschaft der hessischen Landesregierung, gemeinsam mit der hessischen Wirtschaft in Brüssel für Vertrauensschutz zu werben. Es ist für keinen deutschen Unternehmer nachvollziehbar, warum Ausnahmeregelungen eines ausschließlich in Deutschland geltenden EEG wegen angeblicher Subventionstatbestände die Europäische Union auf den Plan rufen. Kein anderes EU-Land hat ein vergleichbares Gesetz, weshalb auch nirgendwo eine Bevorzugung der deutschen Wirtschaft erkennbar wäre. Im Gegenteil: Das EEG ist ein Gesetz, das gerade die deutschen Unter­nehmen massiv im Wettbewerb mit Unter­nehmen anderer Länder behindert, weil es ihre Stromkosten deutlich verteuert. Dass nun ausgerechnet die EU deutsche Regelungen torpediert, die besonders betroffene Unter­nehmen in Deutschland ein wenig entlastet, ist ordnungspolitisch absurd, schädigt ausschließlich und gerade diejenigen deutschen Unter­nehmen, die in den Umweltschutz investieren, und ist selbst wettbewerbsverzerrend.“

Peter Bartholomäus, Vorsitzender der Geschäftsleitung der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG und Vorsitzender des VhU-Energieausschusses, ergänzte: „Große Investitionen brauchen Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung ermöglichen. Der heutige Bundesratsbeschluss ist ein wichtiges Signal für eine verlässliche Energiepolitik in Deutschland und Europa. Viele Unter­nehmen haben in der Vergangenheit erheblich in hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen (KWK) investiert – um wettbewerbsfähig zu bleiben und um CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Nichtbelastung der Eigenstromerzeugung mit der EEG-Umlage trägt gemeinsam mit der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG und den Carbon-Leakage-Regeln im europäischen Emissionshandelssystem dazu bei, dass auch energieintensive industrielle Produktion in Deutschland und Europa weiter möglich bleibt. Ein verlässlicher Rechtsrahmen ist insbesondere für Industrieunternehmen unerlässlich.“

Hintergrund
Nach einer Entscheidung der EU-Kommission sollen KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage auf Strom zahlen, der sowohl selbst erzeugt, als auch selbst genutzt wird. Bislang galt hier ein reduzierter Satz von 40 Prozent. In seiner Sitzung am 2. März 2018 hat sich der Bundesrat in einem Entschließungsantrag (23/18) dafür ausgesprochen, dass die bisherige Regelung fortbesteht, da die Anlagenbetreiber im Vertrauen auf Rechtssicherheit in die effizienteste Form der Strom- und Wärmeerzeugung investiert haben sollen.

Zurück zur Übersicht