Hessisches Naturschutzgesetz

Kronenberger: Weitere Verbesserungen im Gesetz nötig // Anhörung im Landtag

Frankfurt am Main. Zufrieden mit ersten Verbesserungen am Entwurf des Hessischen Naturschutzgesetzes zeigte sich die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) in der heutigen Landtagsanhörung. Die VhU forderte weitere Anpassungen, um unnötige Regulierung und Bürokratie zu vermeiden.

„Wir begrüßen, dass im Entwurf des Umweltministeriums Hinweise der Wirtschaftsverbände berücksichtigt wurden, etwa beim Schutz des Uhus sowie bei der Beleuchtung von Betrieben“, sagte Thomas Kronenberger, Vorsitzender des VhU-Umweltausschusses.

Gleichzeitig forderte Kronenberger weitere Anpassungen des Gesetzes: „Hessische Sonderwege bei Umweltverträglichkeitsprüfungen sollten unterbleiben. Duldungspflichten, die beim Betreten von Betriebsgeländen ohne ausreichende Abstimmung mit Betreibern vorgesehen sind, und erweiterte Vorkaufsrechte des Landes auf eine Vielzahl von Biotopen gehen zu weit.“ Zudem solle laut VhU die Bedeutung der Wirtschaft für eine nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlagen im Gesetz benannt werden.  

 Ausführliche Stellungnahme zum Hessischen Naturschutzgesetz

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Markus Kaiser

Markus Kaiser
Umweltpolitik