Hinweisgeberschutzgesetz

Pollert: Der Taschenspielertrick der Bundesregierung bei der Regelung des Hinweisgeberschutzes ist abzulehnen. Die Beteiligung der Bundesländer im Vermittlungsausschuss entspricht den demokratischen Spielregeln. In der Sache sind die über die entsprechende EU-Richtlinie hinausgehenden Belastungen deutscher Unter­nehmen abzulehnen.

Frankfurt am Main. „Der Plan der Bundesregierung, das Hinweisgeberschutzgesetz ohne Beteiligung des Bundesrates durchzusetzen, ist als grobes Foul gegen die demokratischen Spielregeln zu bewerten. Die ursprüngliche Fassung ist von der Länderkammer erst am 10. Februar 2023 zurückgewiesen worden. Es wäre daher das Gebot der Stunde gewesen, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat mit der Sache zu befassen“, kritisiert Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), das Vorgehen der Bundesregierung.

Dirk Pollert: „Anstatt bei dieser schwierigen Rechtsmaterie einen gemeinsamen Kompromiss zu suchen, beabsichtigt die Ampelkoalition, in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise das Vorhaben ohne die Beteiligung der Länder zum Nachteil des Wirtschafts­standorts Deutschland durchzupeitschen. Sowohl die über das EU-Recht hinausgehenden Belastungen der Unter­nehmen als auch das übereilte Gesetzgebungsverfahren sind dem Hinweisgeberschutz nicht angemessen.“

„Im internationalen Vergleich werden wieder die deutschen Unter­nehmen benachteiligt, da die Bundesregierung ohne Grund die europäischen Vorgaben verschärft“, gibt Pollert zu bedenken. „Belastet werden insbesondere kleine und mittelgroße Unter­nehmen, die derzeit ohnehin schon mit der Bewältigung der aktuellen Krisen beschäftigt sind. Berechtigter Hinweisgeberschutz muss immer im Verhältnis zu berechtigten Unter­nehmensinteressen gesetzt werden. Diese Leitlinie ist der Bundesregierung hier leider verloren gegangen. Die VhU bedankt sich deshalb abermals beim hessischen Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck, der sich heute erneut gegen ein maßlos übertriebenes, insbesondere den Mittelstand überforderndes, Hinweisgeberschutzgesetz ausgesprochen hat.“

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Prof. Dr. Franz-Josef Rose
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