Hinweisgeberschutzgesetz

Pollert: Besser ist noch lange nicht gut. Dem Vermittlungsausschuss ist es aber Dank der CDU und insbesondere des hessischen Justizministers Prof. Dr. Poseck gelungen, dem aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich abzulehnenden Hinweisgeberschutzgesetz weitere Giftzähne zu ziehen.

Frankfurt am Main. „Der Plan der Bundesregierung, im Hinweisgeberschutzgesetz auch anonyme Hinweise zuzulassen, ist endgültig gescheitert. Dank der Ablehnung des Bundesrates sowie des Einsatzes unseres hessischen Justizministers Prof. Dr. Poseck, konnte der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung verhindert werden. Im Vermittlungsausschuss ist es nun gelungen, anonymisierte Meldungen zu verbieten. Der sonst zu erwartende Missbrauch sowie erhebliche Zusatzkosten bleiben so den Unter­nehmen erspart“, sagt Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

Dirk Pollert: „Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der Vermittlungsausschuss beschlossen hat, Meldungen an interne Meldestellen den Vorrang zu geben. Denn nicht alles, was in einem Unter­nehmen geschieht, muss an die Öffentlichkeit dringen.“

„Dennoch bleibt es aus der Sicht der hessischen Wirtschaft bei der Fundamentalkritik an der Gesamtregelung. Im internationalen Vergleich werden wieder die deutschen Unter­nehmen benachteiligt, da die Bundesregierung ohne Grund die europäischen Vorgaben verschärft“, gibt Pollert zu bedenken. „Belastet werden insbesondere kleine und mittelgroße Unter­nehmen, die derzeit ohnehin schon mit der Bewältigung der aktuellen Krisen beschäftigt sind. Berechtigter Hinweisgeberschutz muss immer in das Verhältnis zu berechtigten Unter­nehmensinteressen gesetzt werden. Diese Leitlinie ist der Bundesregierung hier leider verloren gegangen.“

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