Hinweisgeberschutzgesetz

Pollert: Wirtschaft begrüßt, dass Bundesrat auch dank Hessens Enthaltung Gesetz nicht zugestimmt hat. Generalverdacht gegen Betriebe muss Einhalt geboten werden.

Frankfurt am Main. Der Bundesrat hat heute auch dank der Enthaltung Hessens zu Recht seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz verweigert. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) teilt die Kritik des hessischen Justizministers Prof. Poseck (CDU) an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der VhU: „Der Entwurf der Bundesregierung enthielt vollkommen überzogene Forderungen, die für einen ausreichenden Hinweisgeberschutz nicht notwendig sind. Die vorgesehene Einrichtung eines anonymisierten Melde- und Kommunikationskanals hat vor allem an kleine und mittelständische Unter­nehmen unverhältnismäßige hohe technische und finanzielle Anforderungen gestellt.“

Besonders kritisierte Pollert den oft mitschwingenden Generalverdacht gegen Unter­nehmen: „Die im Gesetzentwurf enthaltene Beweislastregelung hat vorgesehen, dass jede nach einem Hinweis erfolgte Benachteiligung als Retourkutsche und Druckmittel gewertet werden sollte. Dies hat die Unter­nehmen in den Generalverdacht gestellt, das jede Maßnahme als repressive Gegenmaßnahme zu werten sei und der Arbeitgeber durch Beweislastumkehr seine Unschuld zu beweisen hätte. Das man hier per se aufgrund der Arbeitgebereigenschaft die Unschuldsvermutung aufhebt entbehrt jedem Rechtsgrund und öffnet einem missbräuchlichen Verhalten Tür und Tor.“  Auch sei die im Entwurf vorgesehene Geldbuße viel zu hoch.

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