Kindergrundsicherung

Pollert: Kindergrundsicherung nicht voreilig einführen / Abstimmung mit Hinzuverdienstregeln beim Bürgergeld nötig / Riesiger Verwaltungsaufwand

Frankfurt am Main. Mit Blick auf den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung einer Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2025 erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände: „Mit der überstürzten Einführung der Kindergrundsicherung droht ein milliardenteurer Verwaltungsneuaufbau – mit höheren Ausgaben, weniger Arbeitsanreizen, schlechterer Bildungsunterstützung und überbordender Bürokratie. Der beste Schutz vor Kinderarmut bleibt die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deswegen ist es im Interesse der Kinder wichtig, dass parallel zur Kindergrundsicherung verbesserte Erwerbsanreize für Eltern geschaffen werden. Arbeiten muss sich spürbar lohnen und mehr arbeiten muss sich mehr lohnen. Hierfür muss die Bundesregierung zunächst ihre Hausaufgaben machen und die Anrechnungsregeln beim ‚Bürgergeld‘ arbeitsfreundlicher gestalten“.

Pollert weiter: „Höchste arbeitsmarktpolitische Priorität muss sein, dass alle Jugendlichen unter 25 Jahren eine gute Beratung, zielgerichtete Vermittlung und wenn nötig, Unterstützung für den Start ins Berufsleben erhalten. Wie aber die aktive Arbeitsmarktförderung für mehr als 50.000 unter 25-Jährige, die bisher in den hessischen Jobcentern betreut werden, zukünftig aussehen soll, ist völlig unklar. Denn die Ampel-Koalition hat den Wechsel der jungen Menschen aus den Jobcentern in die Arbeitsagenturen angekündigt, um im Bundeshaushalt 900 Mio. Euro jährlich zu sparen. Es braucht zunächst ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept, das Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren zielgerichtet zum Arbeitsmarkt hinführt, damit die Kindergrundsicherung keinen arbeitsmarktpolitischen Schaden anrichtet“.

„Auch mit der Kindergrundsicherung bleibt das Nebeneinander von Wohngeld, Kindergarantiebetrag, Kinderzusatzbetrag und Bürgergeld bestehen – und damit ein hoher Abstimmungsbedarf der verschiedenen Behörden. Mit dem sog. Kindergrundsicherungs-Check soll sogar eine gänzlich neue, aufwändige Bürokratie-Variante eingeführt werden: Die neu aufzubauende, bei den Arbeitsagenturen angesiedelte Behörde ‚Familienservice‘ erfragt in einem komplizierten Verfahren bei Familien im Kindergarantiebetrag – so der neue Name des Kindergelds – ob sie eine elektronische Vorprüfung für eine mögliche Leistungsberechtigung auf den Kinderzusatzbetrag durchführen dürfe. Die Behörde soll sich also beim eventuell Bedürftigen melden, nicht mehr umgekehrt. Diese Form der staatlichen Rundum-Betreuung lehnen wir als einen Weg in den Super-Sozialstaat ab“, so Pollert abschließend.

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Ansprechpartner
Stefan Hoehl

Dr. Stefan Hoehl
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik